Beim traditionellen Frühjahrsfest der Zahnärzteschaft gestern Abend in Berlin stand das im Oktober letzten Jahres beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) im Zentrum der Kritik. Martin Hendges, neu gewählter Vorstandsvorsitzender der KZBV, warnte in seinem Statement vor den negativen Folgen für die Patientenversorgung.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollte mit dem GKV-FinStG kurzfristig das vorhandene 17-Milliarden-Minus in der GKV ausgeglichen werden. Martin Hendges verwies in seinem Statement darauf, dass der Gesundheitsminister mit diesem Gesetz „einen Bereich der zahnärztlichen Versorgung getroffen hat, der die Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis zum Inhalt hat. Kostendämpfung, die sich gegen Prävention und notwendige Versorgung richtet und damit zu Lasten der Gesundheit der Versicherten geht, darf nicht Inhalt verantwortungsvoller und patientenorientierter Gesundheitspolitik sein.“
Die Zahnärzteschaft habe in den letzten Jahrzehnten durch eine konsequente Präventionsorientierung nicht nur die Mundgesundheit in Deutschland nachhaltig verbessert, sondern auch einen großen Beitrag zur Stabilität der Kassenfinanzen geleistet. Während in anderen Versorgungsbereichen die Ausgabenanteile stetig gewachsen seien, habe die Zahnärzteschaft seit dem Jahr 2000 die anteiligen Kassenausgaben um ein Drittel gesenkt.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende verwies darauf, dass dieses Gesetz nicht nur dramatische Folgen für die Versorgungsstrukturen gerade im ländlichen und strukturschwachen Raum zur Folge haben werde. Besonders fatal seien die Auswirkungen der Budgetierung für die erst kürzlich eingeführte, moderne und präventionsorientierte Parodontitis-Therapie.
Er forderte die Gesundheitspolitiker der Koalition daher auf, die Budgetierung schnellstmöglich wieder abzuschaffen und die erfolgreichen Bemühungen der KZBV für eine präventionsorientierte, moderne Zahnmedizin zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Hendges kündigte an, dass sich die Zahnärzteschaft für diese Ziele in den nächsten Monaten mit Nachdruck und öffentlich wahrnehmbar einsetzen wird.
Zugleich warnte er erneut vor den Gefahren von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) für die Patientenversorgung. Das von der KZBV in Auftrag gegebene IGES-Gutachten ebenso wie die aktuelle Datenanalyse der KZBV belegen, dass sich iMVZ vornehmlich in wirtschaftlich starken, städtischen Ballungsgebieten niederlassen – und damit die Versorgung auf dem Land den Kürzeren zieht. iMVZ sollten im zahnärztlichen Bereich nur innerhalb eines sehr begrenzten Einzugsbereiches des Trägerkrankenhauses gegründet werden dürfen und nur dann, wenn diese Krankenhäuser auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren.
Beim Thema Digitalisierung wünschte sich Hendges, dass man hier weiter vorankomme, „und zwar so, wie uns das beim ‚Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren‘ gelungen ist.“ Dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft sehe er als „Blaupause für alles, was wir auch von den neuen Digitalisierungsgesetzen der Regierung erwarten: Versorgung spürbar voranbringen, Praxisalltag verbessern, Bürokratie reduzieren.“
Insgesamt sei sich die Zahnärzteschaft der hohen Verantwortung für die Patientinnen und Patienten absolut bewusst, gleiches gelte für die Gemeinwohlorientierung. „Wer uns kennt, der weiß, dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte dieses Selbstverständnis auch in der Selbstverwaltung leben.“ Aus diesem Grund stehe für den gesamten KZBV-Vorstand an erster Stelle, die Mundgesundheit in Deutschland kontinuierlich zu verbessern, sei es bei der Prävention im Bereich Kinderkaries, bei der Versorgung von Pflegebedürftigen oder bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis.
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