Unfall auf der Toilette bei der Arbeit – wer zahlt?

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Ein kurzer Gang zur Toilette – und plötzlich ein schwerer Sturz. Doch wer kommt für die Folgen auf? Die Antwort: Es kommt auf jeden Schritt an – im wahrsten Sinne des Wortes!

Volker Görzel

 

/// Kein Versicherungsschutz hinter der Toilettentür

Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung endet meistens an der Tür zur Toilette. Das bedeutet: Wer sich in den eigentlichen Sanitärräumen verletzt, geht oft leer aus! So auch im aktuellen Fall: Eine Mitarbeiterin rutscht im Waschraum der Personaltoilette aus und verletzt sich schwer – die Berufsgenossenschaft verweigert die Zahlung.

 

 

/// Gericht: „Das waren private Bedürfnisse“

Die Begründung des Gerichts ist hart, aber eindeutig: Toilettengänge dienen rein privaten Bedürfnissen. Sie stehen nicht im Zusammenhang mit der Arbeit – auch wenn sie während der Arbeitszeit stattfinden.

 

Denn: Nur Tätigkeiten, die dem Betrieb dienen, sind gesetzlich unfallversichert. Wer lediglich seine Notdurft verrichtet, ist rechtlich gesehen „privat unterwegs“.

 

/// Auch der Waschraum zählt nicht mehr zur Arbeit

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilt: Nicht nur die Kabinen, auch der Vorraum mit Waschbecken zählt bereits zum „privaten Bereich“. Damit besteht kein Versicherungsschutz mehr – auch nicht, wenn man dort ausrutscht.

 

/// Ausnahme: Der Weg zur Toilette

Immerhin: Der Weg zur Toilette selbst ist versichert, solange er auf dem Betriebsgelände stattfindet. Denn dieser dient mittelbar der Arbeitsfähigkeit – und somit dem Unternehmen.

 

Aber Achtung: Sobald die Tür zur Toilettenanlage durchschritten ist, endet dieser Schutz. Auch Händewaschen gehört schon zur unversicherten „persönlichen Sphäre“.

 

/// Fazit: Ein falscher Schritt – und es wird teuer!

Ob ein Sturz auf der Toilette ein Arbeitsunfall ist, hängt an wenigen Details. Die wichtigste Grenze: die Tür zur Sanitäreinrichtung. Wer diese überschreitet, ist in der Regel nicht mehr versichert.

 

– AUTOR
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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