Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden

Image by Alfred Derks from Pixabay

 

Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor (vgl. Urteil des BFH vom 11.03.2025 – IX R 17/24).

Jörg Passau

 

 

Im Streitfall hatte ein Vater im Jahr 2014 ein Grundstück für € 143.950,00  erworben und teilweise fremdfinanziert.

 

Im Jahr 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Grundstück einen Wert von € 210.000,00. Die Tochter übernahm die am Übertragungstag bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von € 115.000,00.

 

/// Aufteilung durch das Finanzamt

Das Finanzamt teilte, ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung, den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Soweit das Grundstück unter Übernahme der Verbindlichkeiten entgeltlich übertragen worden war, besteuerte es den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft und setzte die entsprechende Einkommensteuer gegenüber dem Vater fest.

 

/// Entscheidung des BFH

Der BFH hat die vom Finanzamt vorgenommene Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter Übernahme von Schulden bestätigt.

 

Wird ein Wirtschaftsgut übertragen und werden zugleich damit zusammenhängende Verbindlichkeiten übernommen, liegt regelmäßig ein teilentgeltlicher Vorgang vor. In diesem Fall erfolgt eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil.

 

Wird das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen, unterfällt der Vorgang hinsichtlich des entgeltlichen Teils als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer.

– AUTOR
Jörg Passau
Steuerberater

– KONTAKT
KPG Klarmann & Passau GmbH
Rechtsberatung und Steuerberatung    
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
www.mittelstands-anwaelte.de