Platelet-Rich-Fibrin (PRF) spielt schon lange eine Rolle in der Zahnmedizin. Doch gab es bis vor wenigen Monaten noch keine eindeutigen Handlungsempfehlungen für seine Verwendung. Mit der S3-Leitlinie DGI und einer neuen Richtlinie der BZÄK wurde nicht nur die Wirksamkeit von Blutprodukten verdeutlicht, sondern ihr Einsatz zum Standard erhoben.
/// Weltweit erste Leitlinie kommt aus Deutschland
Im September 2023 wurde die weltweit erste Leitlinie zum Thema Blutprodukte veröffentlicht. Fachleute aus 18 Fachgesellschaften und Organisationen arbeiteten hierbei unter Federführung der DGI zusammen.
Die Autorinnen und Autoren der Leitlinie heben hervor, dass die Verwendung von PRF die Alveolenheilung gegenüber einer natürlichen Wundheilung wesentlich verbessert und empfehlen sie daher mit einer klaren Mehrheit. Zu einem identischen Urteil kommen die Fachleute auch beim Thema Socket/Ridge Preservation zum Volumenerhalt des Kieferkammes: Auch hier besagt die evidenzbasierte Empfehlung, dass die Anwendung einer stabilen PRF-Plug-Matrix zur Auffüllung der Alveole dazu beitragen kann, das Volumen zu bewahren. Daher befürworten die Expertinnen und Experten sie als alternative Therapieoption.
Die Leitlinie ist wissenschaftlich fundiert und basiert auf Studien (S3-Ebene), die die Wirksamkeit von PRF bei der Zahnbehandlung belegen. Bei der Bewertung der Studien achteten die Fachleute darauf, PRF mit angemessenen Kontrollgruppen zu vergleichen. Wurde PRF allein angewendet, wurde die natürliche Wundheilung als Kontrollgruppe betrachtet. Wurde es mit anderen Materialien kombiniert, verwendete man diese als Referenz. Durch dieses Vorgehen konnte die klinische Wirksamkeit von PRF unter Minimierung weiterer Störfaktoren umfassend analysiert werden.
/// Richtlinie der BZÄK unterstreicht Bedeutung
Im November 2023 erschien auch die neue Richtlinie der BZÄK zur „Gewinnung von Blut und zur Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde“. Auch diese unterstreicht die Bedeutung von PRF als anerkanntes und vor allem wirksames Verfahren.
Die Richtlinie basiert auf dem Transfusionsgesetz. Dieses wurde 2019 geändert, um klarzustellen, dass Zahnärztinnen und -ärzte kleine Mengen Blut entnehmen und nach der Verarbeitung selbst wieder verabreichen dürfen. Gleichzeitig mit dieser Änderung wurde der BZÄK der Auftrag erteilt, den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft in Bezug auf Blutgewinnung und -anwendung in der Zahnmedizin zu ermitteln und in einer Richtlinie festzuhalten. Diesem ist die BZÄK nun nachgekommen.
Die Handlungsempfehlungen der BZÄK verdeutlichen, dass der Einsatz von Blutprodukten zur Förderung der Regeneration von Hart- und Weichgewebe nach verschiedenen operativen Eingriffen wie Zahnextraktionen, implantologischen Eingriffen oder Knochenaufbaumaßnahmen sowie bei parodontologischen Operationen empfehlenswert ist.
/// Weiterbildungsangebote zum Thema
Alle Zahnmedizinerinnen und -mediziner, die mehr über das Thema Blutkonzentrate erfahren möchten, sollten am „International Blood Concentrate Day“ teilnehmen. Er findet am 12. und 13. September 2024 in Frankfurt am Main unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Dr. Shahram Ghanaati statt. Eine weitere Möglichkeit ist es, spezielle Kurse zum Thema zu besuchen.
– KONTAKT
Gesellschaft für Blutkonzentrate und Biomaterialien e.V. (SBCB)
Hügelstr. 2
60435 Frankfurt
www.sbcb.online