Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Westfalen-Lippe halten an der geplanten Einführung des E-Rezepts fest; auch in Schleswig-Holstein werden die Zahnarztpraxen weiterhin beim „Rollout“ begleitet. Das teilten die Organisationen am Mittwoch in Berlin und Münster mit.
Die Umsetzung eines nicht zugelassenen Einlöseweges in einer einzelnen ärztlichen Praxissoftware sei kein Grund, das Projekt auf Eis zu legen. Der Rollout des E-Rezepts startet damit für Zahnarztpraxen wie geplant am 1. September 2022 in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.
„An den Rahmenbedingungen, unter denen das E-Rezept in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe eingeführt werden sollte, hat sich nichts geändert“, stellte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender der KZBV klar. „Es gab und gibt die E-Rezept-App der gematik und den Ausdruck des E-Rezepts als sichere Übertragungswege für den E-Rezept-Token. Beide Wege sind mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt.“
Dass nun die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein die individuelle Lösung eines ärztlichen Softwareherstellers, der seinen Kunden die Übertragung des Tokens per E-Mail ermöglicht hatte, untersagt habe, sei kein Grund, dass Projekt zu stoppen.
„Die E-Mail war als sicherer Einlöseweg kein Bestandteil der gematik-Spezifikationen für das E-Rezept“, erklärt Michael Evelt, stellv. Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe. Hier habe ein (!) Hersteller ärztlicher Primärsysteme seinen Kunden eine individuelle Lösung bereitgestellt. „In zahnärztlichen Praxisverwaltungssystemen spielt diese Variante keine Rolle“, so Evelt.
Zahnarztpraxen könnten darauf vertrauen, dass sie das E-Rezept sicher abgeben, wenn sie den Token für ihre Patienten in der Praxis ausdrucken. Eine andere sicherere und digitale Alternative sei aktuell die Verwendung der E-Rezept-App der gematik durch die Patienten selbst. „Die sicheren Einlösewege für das E-Rezept sind allen Beteiligten lange bekannt“, erklärten Pochhammer und Evelt. „Für uns hat sich an den Rahmenbedingungen daher nichts geändert. Die KZVen werden den E-Rezept-Rollout folglich ab dem 1. September 2022 wie geplant fortsetzen. Von gematik und BMG erwarten wir, dass das E-Rezept zeitnah und sicher mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst werden kann.“
– KONTAKT
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstraße 73
50931 Köln
Telefon: 0221/40 01-0
Telefax: 0221/40 40 -35
E-Mail: post@kzbv.de
Internet: www.kzbv.de