Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses
Schlagwort: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
In Zeiten von Corona spielt das Thema Digitalisierung eine bedeutsame Rolle. Nicht nur in der Privatwirtschaft sind Homeoffice und Remote Work in vielen Bereichen …