Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23. Mai 2022 (BGBL. I S. 749) wurde die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € …
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23. Mai 2022 (BGBL. I S. 749) wurde die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € …