Individuelle Lösungen für die intelligente Praxis

Design und Funktionalität:

Individuelle Lösungen für die intelligente Praxis

Einfach schön und dabei schön einfach: Die moderne Praxiseinrichtung ist beides. Sie vereint cooles Design mit Funktionalität, leichte Handhabung mit technischer Präzision. Und das gilt im Idealfall für die Organisationsstruktur ebenso wie für die zahnmedizinischen Geräte. Oft bedarf es aber gar keiner Generalüberholung, um die eigene Praxis up-to-date zu gestalten. Schon mit kleinen Neuerungen lassen sich große Veränderungen erzielen. Eine neue Orga-Software kann die Praxisroutine revolutionieren, eine neue Behandlungseinheit die praktische Arbeit erleichtern und die Investition in ein Digital-Tool neue Praxiswelten eröffnen.

Redaktion

Neu gegründete Praxen starten in der Regel als Aushängeschilder moderner Praxiseinrichtung. Top ausgestattet, mächtig chic und mit allem Chichi, was Industrie, Handel und Innenarchitekten an Stühlen, Gerätschaften, Software und gefälligen Bodenbelägen hergeben. Etwas anders sieht es – meist buchstäblich – aus, wenn eine Praxis schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Wer modernisieren möchte, sieht sich schnell mit komplexen Fragestellungen konfrontiert: Stückweise erneuern? Zimmer für Zimmer, Gerät für Gerät? Oder lieber gleich alles „in einem Abwasch“? Für beide Modelle gibt es gute Gründe.

Welche Anschaffungen zukunftsträchtige Investments sind – ganz gleich, ob diese im Zuge einer Rundum-Renovierung oder sukzessive vorgenommen werden –, stellen wir Ihnen ebenso vor, wie wir versuchen, Antworten auf diverse Fragen zu geben. Welche Praxishygiene-Maßnahmen sind neu und notwendig? Welchen Nutzen haben innovative digitale Praxis-Organizer? Und wann rechnet sich der Einsatz eines 3D-Druckers in der Praxis? Die Vision von der perfekten Praxis ist ein ebenso spannendes wie anspruchsvolles Thema.

 

/// Anschluss nicht verpassen

Die im Rahmen des 2016 initiierte E-Health-Gesetzes beschlossene Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) hat die Diskussion um moderne Praxisführung noch einmal zu einer neuen Dimension verholfen. Dieses Jahr war das Jahr des Umbruchs: Der schon 2017 in die praktische Erprobung gebrachte bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) sieht bekanntlich vor, dass unter anderem notfallrelevante Patientendaten auf deren elektronischer Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Dazu gehören zum Beispiel chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, CAVE-Hinweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen.

Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) sind die ersten medizinischen E-Health-Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), die 2019 an den Start gegangen sind. Sie sind quasi die Vorhut der digitalen Neuorganisation, die langfristig eine moderne Patientenversorgung gewährleisten soll. Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) hat sich in der Testphase bereits bewährt. Auf der Gesundheitskarte wird der aktuelle Behandlungsplan gespeichert, sodass alle behandelnden Ärzte über sämtliche relevante Informationen verfügen und der interdisziplinäre Austausch beschleunigt und verbessert wird.

 

/// Stau auf der „Datenautobahn“?

Die TI versteht sich als „elektronische Vernetzung aller Instanzen im Gesundheitswesen“ und soll nach Verständnis der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) idealerweise das Fundament für eine „sichere, praktikable und zukunftsorientierte Datenautobahn mit Mehrwert für Patienten und Leistungserbringer“ bilden. Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) in einer geänderten Fassung verabschiedet. Neu ist u.a., dass auch Zahnärzte telemedizinische Leistungen nutzen und abrechnen können sollen.

Dennoch löst das Gesetz in großen Teilen der Zahnärzteschaft eher Skepsis aus: „Mit diesem Gesetz ist außer einer Menge Verunsicherung sowohl bei den Ärzten als auch bei den Patienten nicht viel erreicht worden – von Patientennutzen ganz zu schweigen. Denn nach wie vor gibt es keine echte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen, sondern immer nur punktuelle Eingriffe, für die das System nicht gewappnet ist“, bezieht der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, zum DVG Stellung. Außerdem fürchtet er Sicherheitslücken und mangelnden Datenschutz.

 

/// Tausende noch ohne TI-Ticket

Wie fruchtbar sich dieser neue elektronische Boden auf die Zusammenarbeit im Gesundheitssektor letztlich auswirkt, muss sich also noch zeigen. Bis Ende Juni dieses Jahres mussten Zahnarztpraxen ihren Anschluss beantragen, um Honorarkürzungen zu vermeiden – bei Nicht-Anschluss drohen 2,5 Prozent Honorarabzug ab 1. März 2020. Die Anbindung verläuft allerdings bisher eher schleppend, wie aktuelle Zahlen offenbaren. 110.000 angeschlossene Konnektoren gibt es zurzeit laut Bundesregierung. Bei mehr 102.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sowie über 51.000 niedergelassenen Zahnärzten sind schätzungsweise rund 43.000 Praxen noch ohne TI-Ticket.

Diejenigen, die bereits angeschlossen sind, berichten von verschiedenen „Kinderkrankheiten“, die noch mit dem neuen System verbunden sind. Zum Beispiel lassen sich die Gesundheitskarten oft nicht fehlerfrei einlesen. Jede Karte wird online in Echtzeit geprüft und der Konnektor „meckert“ sofort, wenn eine Karte abgelaufen ist oder aber nicht funktioniert, obwohl sie gültig ist. Das kostet Praxen oft viel Zeit, weil Ersatzbescheinigungen angefordert oder Karten offline ins Praxisverwaltungssystem übertragen werden müssen: Mehraufwand statt Erleichterung.

 

/// Praxisausweis nicht vergessen

Hoffnungsfroher klingen immerhin die Erfahrungen zur Installation selbst, die laut diverser Praktiker mit weit weniger Aufwand und Risiken verbunden ist als gemeinhin befürchtet. Die technischen Voraussetzungen sind recht simpel: Es braucht einen Internetzugang, eine kompatible Praxissoftware (viele Anbieter stellen die TI-Integrationsschnittstelle kostenfrei zur Verfügung) sowie den Praxisausweis SMC-B, der zur Authentifizierung benötigt wird und bei der zuständigen KZV beantragt werden muss. Der Anbindungstermin selbst kann bei laufendem Praxisbetrieb vorgenommen werden und nimmt etwa anderthalb Stunden in Anspruch.

Weniger umstritten ist die Frage, ob Digitalisierung in der Praxis grundsätzlich sinnvoll ist. Das gilt von der Erhebung und Speicherung von Patientendaten – wie zum Beispiel Röntgenaufnahmen – bis hin zum gesamten Praxismanagement. Die richtige Software dafür zu finden, die allen Ansprüchen gerecht wird, ist gar nicht so schwer.

Viele Hersteller bieten Software-Baukastensysteme, aus denen ganz individuell genau die Funktionen zusammengestellt werden können, die für die eigenen Praxisanforderungen gebraucht wird. So kann aus einem modularen Programmsystem und einer Reihe von Produkterweiterungen gewählt werden, um Abläufe und Abrechnung modern in den Workflow zu integrieren.

 

/// Baukästen für reibungslosen Betrieb

Kombiniert werden können zum Beispiel Elemente, die das Praxismanagement, die Dokumentation, das Verwalten von Patienten- und Mitarbeiterdaten, das Erstellen von Formularen und die Abrechnung systematisch erleichtern. Erweitern lässt sich das Grundpaket etwa mit Tools für das Hygienemanagement sowie das Praxis- und Qualitätsmanagement. Das ist nicht allein aus praktischen Erwägungen interessant, sondern vor dem Hintergrund diverser Reformen wie etwa der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und der Pflicht, jede Leistung zu dokumentieren, geradezu unabdingbar für einen reibungslosen Praxisalltag.

Stichwort: Digitales Röntgen. Rund 40 Prozent der Zahnarztpraxen bedienen sich bereits dieser Technik. Ein digitales Bildempfängersystem erfasst das Strahlenbild und wandelt es mit Hilfe eines Computers in ein sichtbares Röntgenbild um. Auf diese Weise sind die Bilder nicht nur schnell verfügbar, sondern auch problemlos ohne Qualitätsverluste reproduzierbar und zur Weitergabe sowie zur nachträglichen Bildbearbeitung geeignet. Im Blick behalten muss natürlich immer die Archivierung und Datensicherheit gemäß Röntgenverordnung (RöV). Wichtig ist für die Praxis dabei, dass ein Zugriff auf die Daten während der Archivierungszeit möglich ist.

 

/// Pfiffige Lösungen zur Archivierung

Als weiterführende Technik wird zurzeit noch die digitale Volumentomographie (DVT) definiert, die seit ihrer Markteinführung 1997 erheblich weiterentwickelt wurde und bisher vorwiegend im kieferorthopädischen Bereich genutzt wird. Standard in den Zahnarztpraxen ist die Verwendung eines Zahnarzt-Informationssystems (ZIS), mit dem die medizinische Dokumentation, Planung und Abrechnung digital vorgenommen wird. Damit auch digitale Bilder, speziell DVT-Aufnahmen, gesetzeskonform abgebildet und archiviert werden können, bedarf es eines Bilddatenkommunikations- und Archivierungssystems (PACS), das in das ZIS integriert wird.

Das Gros der Hersteller setzt auf den offenen Standard DICOM (Digital Imaging and Communication in Medicine), der auch einen Austausch zwischen unterschiedlichen Systemen ermöglicht. Ein DICOM-Datensatz beinhaltet Informationen zum Bild geometrischer und mathematischer Art sowie relevante Metainformationen zu den Patientendaten, Aufnahmedatum und Geräteparameter.

Um in der eigenen Praxis eine revisionssichere digitale Archivierung von Dokumenten und Röntgenbildern sicherzustellen, beraten Anbieter wie etwa die CompuGroup Medical Deutschlang AG und die Computer Forum GmbH Zahnarztpraxen hinsichtlich passender EDV-Lösungen.

 

/// Immer sauber bleiben

Stichwort: Hygienemanagement: Wenn es um klinische Topbehandlungen und erstklassige Therapieergebnisse geht, sind es naturgemäß die Behandlungstechniken und die unterstützenden High-End-Geräte und -Materialien, die im Fokus stehen. Welch großen Anteil am therapeutischen Erfolg aber ganz grundsätzlich auch die Praxishygiene hat, wird leicht unterschätzt.

Dabei zeigt allein schon die Reihe an gesetzlichen Anforderungen, wie groß der Stellenwert von Sauberkeit ist: Das Medizinproduktegesetz (MPG), die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) – sie alle eint der Anspruch an Akkuratesse im Praxisbetrieb.

 

/// Höchste Standards für größten Schutz

Die richtige Hygiene kann an verschiedensten Stellen über Wohl und Wehe entscheiden: bei der Handdesinfektion, bei der Aufbereitung der Instrumente und der Medizinprodukte, bei der Reinigung von Flächen und Geräten. In den vergangenen Jahren sind die rechtlichen Hygiene-Anforderungen kontinuierlich gestiegen. Ein Hygieneplan ist Standard und die Grundlage für keimfreies Arbeiten und das Vermeiden von Kontaminationen.

Vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der BZÄK gibt es einen Rahmen-Hygieneplan, der auf die individuellen Praxisgegebenheiten übertragen und in einen praxisspezifischen Hygieneplan umgesetzt werden muss. Verantwortlich für den Infektionsschutz ist die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt, einzelne Maßnahmen können aber von ihr oder ihm an die Praxismitarbeiter delegiert werden.

 

/// Den Hygieneplan frisch halten

Bei der Infektionsprophylaxe kommt es aber nicht nur auf die Umsetzung der Hygienemaßnahmen an, sondern auch darauf, immer die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und darauf basierenden Produktentwicklungen der Industrie im Blick zu haben. Der Hygieneplan muss immer wieder entsprechend angepasst werden und den aktuellen Leitlinien Rechnung tragen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die korrekte Aufbereitung der Instrumente, also der Medizinprodukte (MP). Hier kommt die MPBetreibV zum Tragen – seit 2017 gelten neue Vorschriften für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten.

Es dürfen nur Mitarbeiter mit erforderlicher Ausbildung mit der Aufgabe betraut werden, die Instrumente so aufzubereiten, dass sie bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen. Der Einsatz eines validierten Verfahrens muss dokumentiert und nachvollziehbar sein. Zur Aufbereitung der Instrumente empfiehlt sich klar ein maschinelles Verfahren – und das entsprechende Gerät muss natürlich regelmäßig gewartet werden. Auch das gilt es zu dokumentieren. Denn mit dem 2011 novellierten Infektionsschutzgesetz überprüfen in verschiedenen Bundesländern die Gesundheitsämter verstärkt bei Praxisbegehungen die Schlüssigkeit des Hygienekonzeptes.

 

/// Einmaleins der Sauberkeit

Wer seine Praxishygiene auf den Prüfstand stellen möchte: Die Hygiene-Überwachung durch die Gesundheitsbehörden fußt auf den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut in Berlin. Zwar sind die RKI-Richtlinien nicht unmittelbar gesetzlich verbindlich, haben faktisch aber durch die Neuausrichtung des Infektionsschutzgesetzes mittlerweile durchweg Gesetzescharakter. Weitere Grundlagen sind die Regelungen der Berufsgenossenschaften, sprich die TRBA250 (TRBA250 2014) sowie das Medizinproduktegesetz (MPG 1998) und die entsprechenden Durchführungsverordnungen (MPBetreibV 1998/2002). Zusätzlich sind noch die jeweiligen Landeshygieneverordnungen der Bundesländer zu beachten.

Gerade weil die Hygiene ein komplexes und sehr sensibles Feld ist, kann der Einsatz einer guten Software in diesem Bereich den Praxisalltag deutlich erleichtern. Um Arbeitsabläufe und Verfahrenstechniken zu systematisieren und rationalisieren und um Arbeitsschritte zu standardisieren.

 

/// Praxissoftware: Digitaler Freund und Helfer

Die manuelle Organisation kostet meistens schlicht zu viel Zeit – vom Aufwand ganz zu schweigen. Da lohnen sich Systemlösungen, mit denen sich das Medizinprodukte- und Hygienemanagement effizient gestalten lässt. Sie gewährleisten die gesetzeskonforme Aufbereitung, Qualitätssicherung und Verwaltung der Medizinprodukte und sorgen für die lückenlose Erfüllung der Dokumentations- und Hygienestandards. Viele Softwarelösungen sind mittlerweile so hoch entwickelt, dass sie einen vollständigen Überblick über alle Aufbereitungsprozesse und den gesamten Gerätepark der Praxis bieten.

Eine moderne Software verwaltet neben Autoklav. auch Dokumente, Routineaufgaben und Termine etwa für den Arzneimittelkühlschrank oder die Behandlungseinheit. Möglich ist es auch, individuelle Checklisten für den Freigabeprozess oder für allgemeine Aufgaben anzulegen und diese dann automatisch dem jeweiligen Anwender dann anzuzeigen, wenn die Umsetzung ansteht. Die Bedienoberfläche ist im Idealfall dabei intuitiv gestaltet, sodass alles leicht von der Hand geht und auch komplette Aufbereitungszyklen – von der manuellen Reinigung bis zum Autoklavierprozess – verfolgt werden können.

 

/// Patienten-Service und funktionierende Strukturen

Natürlich ist der Hygiene-Part ein äußerst wichtiger, aber nicht der einzige Praxisbereich, der sich zeitsparend und effektiv mit Hilfe einer Software organisieren lässt. Das gesamte Management von der Anlage der Patientenakten über Online-Terminvergaben bis hin zur Versendung von Recall-Erinnerungen per SMS an den Patienten – übrigens ein erfahrungsgemäß hochgeschätzter Service aus Patientenwarte – lässt sich digital abbilden.

Allerdings: Die Behandlung selbst, die liegt immer noch in den Händen des behandelnden Arztes. Und auch hier kann die Digitalisierung zu verbesserten Workflows beitragen. Um den modernsten digitalen Standard zu nutzen, ist die Installation von PCs, Patientenmonitoren und Intraoralscanner-Anschlussmöglichkeiten sowie digitalen 3D-Röntgengeräten vonnöten.

 

/// Schnittstellen besser verbinden

Immer besser funktionierende und günstiger werdende Hardwaresysteme wie Intraoralscanner oder 3D-Drucker machen den Schritt hin zur digitalen Praxis einfacher. In der Umsetzung müssen zwar Hürden gemeistert werden, da es immer noch Lücken bei Schnittstellen-Technologien und Software-Entwicklungen gibt. Grundsätzlich hat die Industrie aber in puncto Lückenschließung und Beratungsservice Fahrt aufgenommen, sodass neue Lösungen den Workflow buchstäblich fließender machen und den Einstieg in eine neue Wertschöpfungskette erleichtern.

Dass diese Lösungen nicht nur funktional, sondern auch sehr chic sein können, zeigt sich beim Blick in diverse moderne Praxen – und gilt längst nicht nur für moderne Möbelstücke, sondern auch handliche und gleichzeitig ansprechend designte Geräte. Die im Übrigen nicht nur selbst Teil der digitalen Praxis sind – wie etwa Schleifmaschinen oder Intraoralscanner –, sondern auch hinsichtlich ihrer Wartung immer weniger manuellen Aufwand erfordern. Der Geräteservice funktioniert ebenso digital – da sind Fernwartungen möglich, da lassen sich Sauganlagen per Mausklick reparieren und die Behandlungseinheit weist eigenständig darauf hin, dass sie demnächst gewartet werden möchte.

Sicher mag manches, was technisch bereits möglich ist, vom Einzug in die Praxis noch immer weit entfernt sein. Aber die Digitalisierung, das dürfte klar sein, ist längst aus den Kinderschuhen geschlüpft …