Die Bundeszahnärztekammer zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK
93 Millionen zahnärztliche Behandlungsfälle werden pro Jahr allein über die Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Auch bei einer so immensen Anzahl ist jeder Patient so gut wie möglich zu behandeln. Dafür sorgen nicht nur eine lange fundierte Ausbildung, sondern regelmäßige und lebenslange Fortbildung der Zahnmediziner sowie ein spezielles Fehlerberichts- und Lernsystem für die zahnärztliche Praxis. Auch das System der zahnärztlichen Patientenberatung wird im Rahmen eines Evaluationsberichts dafür genutzt, die zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. Dies alles hilft, die Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse weitestgehend zu vermeiden, stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) anlässlich der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) klar.
„Fehlerfrei zu arbeiten, ist gerade für eine medizinische Berufsgruppe ein wichtiges Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran. Patientenschutz bedeutet, aufgetretene Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu analysieren – und alles daran setzen, sie zu vermeiden“, so Prof. Dietmar Oesterreich, BZÄK-Vizepräsident.
Für das Jahr 2016 weist der MDK 422 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus. Die hohe Zahl der jährlichenen Behandlungsfälle zeigt, dass die relative Fehlerquote in der Zahnmedizin kleiner als in anderen Fachgebieten ist. Dass aufgrund der absoluten MDK-Zahlen keine Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in den Fachgebieten gezogen werden können, darauf verweist auch der MDK selbst. „Dennoch gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler zu vermeiden“, so Oesterreich.
Seit 2011 können sich Zahnärzte im BZÄK-Pilotprojekt „Jeder Zahn zählt!“ anonym über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag austauschen und voneinander lernen. Anfang 2016 wurde das System als „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung gemeinsam auf eine breite Basis gestellt.
Voraussichtlich im Juni wird der erste Evaluationsbericht der zahnärztlichen Patientenberatung vorgestellt. Die Zahnärzteschaft bietet in diesem System jedem Patienten die Möglichkeit, vermutete Behandlungsfehler von neutralen Gutachtern überprüfen zu lassen: www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de
Kontakt
Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Telefon: 030/400 05-0
Telefax: 030/400 05-200
E-Mail: info@bzaek.de
Internet: www.bzaek.de