Koffer, Rucksack, Rollwagen oder Tasche? Hauptsache Notfallausstattung!

 

 

Notfälle müssen erkannt und schnellstmöglich versorgt werden. Für Praxen ist es daher empfehlenswert, Notfallkriterien aufzustellen.

Redaktion

 

Dazu sollte der Praxisinhaber gemeinsam mit dem Team im Rahmen des Risikomanagements die denkbaren Notfallsituationen in der Praxis analysieren und Kriterien zur Identifikation von Notfallpatienten festlegen. Somit haben die Mitarbeiter einen Handlungsrahmen und sind in der Lage, Notfälle zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen sofort zu veranlassen.

 

/// Notfallplan aushängen

Im Anschluss daran sollte ein für alle gut sichtbarer schriftlicher Notfallplan erstellt und ausgehängt werden. Dieser soll, neben den Verantwortlichkeiten und Abläufen zur Versorgung von Notfallpatienten, die aktuellen Notfallnummern und den Standort der Notfallausstattung beinhalten.

 

Hinweis: Denken Sie auch bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender daran, dass diese schnell mit dem Standort und der Funktionsweise der vorgehaltenen Notfallausstattung vertraut sind.

 

/// Notfallausstattung festlegen und regelmäßig prüfen

Die Inhalte der Notfallausstattung sind dem Leistungsspektrum, den Versorgungsmöglichkeiten in der Praxis und dem Patientenklientel der Praxis anzupassen. Die Notfallausstattung muss entsprechend der individuell erarbeiteten Liste vollständig vorhanden, funktionsfähig und für alle Praxismitarbeiter frei zugänglich sein. Die Inhalte der Notfallausstattung sind durch den Praxisinhaber individuell für seine Praxis festzulegen. Es existiert keine generelle Vorschrift über die Mindestinhalte der Notfallausstattung, abgesehen von der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift über die Bereitstellung eines Verbandkastens für Mitarbeiter.

 

Zur Festlegung der Ausstattungsinhalte kann z.B. die DIN-Norm 13232 Notfall-Ausrüstung (gültig für den Bereich Notfallmedizin) als Orientierung genutzt werden.

 

Je nach Leistungsangebot der Praxis ist das Vorhalten von Instrumentarien zur Reanimation und Geräten zur manuellen Beatmung sinnvoll. Die Anforderungen ergeben sich beispielsweise aus den leistungsbezogenen Qualitätssicherungsvereinbarungen.

 

/// Koffer, Rucksack, Rollwagen oder Tasche? Hauptsache Notfallausstattung! Umgangssprachlich wird bei der Notfallausstattung von einem „Notfallkoffer“ gesprochen. Allerdings ist es nicht relevant, ob es sich tatsächlich um einen Koffer handelt. Denkbar sind auch eine Tasche, ein Rucksack oder ein Rollwagen. Wichtig ist, dass die Anordnung der Medikamente und Instrumente einen reibungslosen und sicheren Zugriff gewährleistet. Die Notfallausstattung muss auch verfügbar sein, wenn beispielsweise der Patient auf dem Parkplatz der Praxis einen Notfall erleidet.

 

[im Kasten]

Die Notfallausstattung ist …

▶ praxisindividuell festzulegen, d.h. unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums

▶ auf das Patientenspektrum anzupassen

▶ durch das gesamte Team einsetzbar

▶ jederzeit vollständig und funktionsfähig vorhanden

▶ jederzeit für das gesamte Praxisteam schnell und frei zugänglich

▶ nach jedem Notfall zu überprüfen und zu vervollständigen

▶ in regelmäßigen Intervallen auf Vollständigkeit und Haltbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Medikamenten zu überprüfen

▶ jederzeit mit funktionsfähigen Batterien bei batteriebetriebenen Instrumenten ausgestattet

 

/// Regelmäßige Überprüfung der Notfallausstattung

Der Praxisinhaber legt Intervalle für Prüfungen der Notfallausstattung fest. Um die Routineprüfungen zu gewährleisten, ist ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Überprüfung der Notfallausstattung zu benennen. Die verantwortliche Person führt in den festgelegten Intervallen die Überprüfung der Notfallausstattung aus, zum Beispiel quartalsweise und jeweils nach einer Nutzung der Notfallausstattung.

 

Besonders ist dabei zu achten auf:

▶ Funktionsfähigkeit,

▶ Vollständigkeit,

▶ Wartungsbedarf

Die eingehaltenen Prüfungsintervalle sollten dokumentiert und abgezeichnet werden.

 

/// Erfassung, Auswertung und Besprechung von Notfällen im Team

Nach einer aufgetretenen Notfallsituation sollte zeitnah und offen in einer Teambesprechung eine Analyse durchgeführt und über die Notwendigkeit von daraus resultierenden Maßnahmen entschieden werden.

 

/// Mitarbeiterqualifikation und Fortbildungen geben Sicherheit

Alle Mitarbeiter müssen den Einsatz der Notfallausstattung und der Versorgung der Notfallpatienten beherrschen. Dazu sollten in geplanten Abständen Teamschulungen zur Erkennung und unverzüglichen Versorgung von Notfallpatienten durchgeführt werden. Die Teilnahme an entsprechenden Schulungen ist zu dokumentieren.

 

Neben der Vermittlung theoretischer Inhalte vermitteln praktische Übungen den Mitarbeitern Routine und Sicherheit beim Umgang mit Notfällen. Ab zwei Mitarbeitenden ist ein Ersthelfer für Erste-Hilfe-Leistungen zu qualifizieren, ab 20 Mitarbeitenden 10 Prozent der Angestellten (DGUV Vorschrift 1). Mit der Qualifikation als Medizinische Fachangestellte oder examinierte Pflegekraft ist diese Anforderung abgedeckt, allerdings müssen die Kenntnisse alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

 

P/F

 

 

[Bild aus ds 5/2024, S. 16]