Präventionsorientierte Parodontitisbehandlung vom Scheitern bedroht

 

Im 1. Halbjahr 2023 gingen die Neubehandlungsfälle für die dreijährige neue, präventionsorientierte Parodontitis-Behandlungsstrecke bundesweit signifikant zurück, bei einer weiterhin unverändert hohen Krankheitslast. Gravierende negative Auswirkungen auf die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung sind die Folge.

                                                 

Dies geht aus dem Evaluationsbericht hervor, den die KZBV gemeinsam mit der DG PARO vorgelegt hat. Der Bericht belegt erstmals anhand konkreter Daten die verheerenden Auswirkungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) auf die Parodontitisversorgung in Deutschland.

Hierzu Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Unsere Evaluation zeigt, dass die Zahl der Parodontitisbehandlungen nach Einführung der neuen, präventionsorientierten Behandlungsrichtlinie im Juli 2021 auch aufgrund des erleichterten Zugangs zur Therapie gestiegen ist – ein voller Erfolg für die Patientenversorgung. Die Regelungen des GKV-FinStG führen jetzt aber dazu, dass die Mittel nicht ausreichen, um die neue Parodontitistherapie flächendeckend auf ein Niveau zu heben, das der hohen Krankheitslast angemessen ist. Denn zusätzlich zu der hohen Zahl an Neubehandlungsfällen müssen wir ausgehend von der neuen dreijährigen Behandlungsstrecke die Weiterbehandlung der in den Vorjahren begonnenen Fälle gewährleisten. Bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert, wird der rückläufige Trend bei den Neuversorgungsfällen zwangsläufig anhalten. Dies käme einem Scheitern der neuen, präventionsorientierten Parodontitisversorgung gleich und würde die Negativfolgen für die Patientenversorgung weiter verschlimmern.“

 

Prof. Dr. Henrik Dommisch, Präsident der DG PARO: „Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Unbehandelt ist sie die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Sie steht in direkter Wechselwirkung mit Diabetes mellitus und nimmt zudem Einfluss auf weitere schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und rheumatische Erkrankungen und kann ein erhöhtes Risiko für die Entstehung neurodegenerativer Erkrankungen darstellen.“

Notwendige Präventionsmaßnahmen wurden lange Zeit durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend abgedeckt. Mit der im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie, die auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, können Patientinnen und Patienten umfassend und am individuellen Bedarf ausgerichtet behandelt werden. Damit ist diese Parodontitisbehandlung, die sich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstreckt, eine zentrale Präventionsleistung für die Mund- und Allgemeingesundheit und wurde völlig zurecht bei ihrer Einführung von allen Beteiligten, das heißt auch von den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit, als „Meilenstein“ für die Mundgesundheit in Deutschland begrüßt“, sagte Prof. Dr. Peter Eickholz, ehemaliger Präsident und Mitglied der DG PARO.

/// Hintergrund: Parodontitis und die neue Behandlungsrichtlinie
Parodontale Erkrankungen sind nach wie vor der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen. Jeder Zweite leidet aktuell an einer behandlungsdürftigen Parodontitis. Die Volkskrankheit steht zudem in direkter Wechselwirkung mit Diabetes und hat Einfluss auf weitere schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und rheumatische Erkrankungen. Zudem kann sie ein erhöhtes Risiko für Demenzerkrankungen und schweren Corona-Verläufen darstellen. Die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) hat gezeigt, dass Parodontalerkrankungen im Alter zunehmen und vor dem Hintergrund der großen demografischen Veränderungen in Deutschland zukünftig eine immer größere Rolle spielen werden. Die Behandlung dieser komplexen Entzündungserkrankung in der GKV entsprach über Jahrzehnte nicht mehr dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Zudem stand die Anzahl der Behandlungen in einem deutlichen Missverhältnis zur Zahl der Krankheitsfälle. Die zum 1. Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue Parodontitistherapie sollte dies ändern. Diese neue Parodontitistherapie mit einer bis zu dreijährigen Behandlungsstrecke befand sich allerdings mit Inkrafttreten des GKV-FinStG immer noch in der Einführungsphase, in der ihr die Budgetierung nun die notwendigen finanziellen Mittel entzieht.