Steueroptimierung und Vermögenssicherung für Zahnärzte

 

Familienstiftungen: Ein strategischer Ansatz zur Steueroptimierung und Vermögenssicherung für Zahnärzte?

 

Häufig streben unternehmerische Zahnärzte nicht nur danach Ihre Praxis effizient und erfolgreich zu führen, sondern sind auch daran interessiert, das verdiente Kapital möglichst steueroptimiert zu verwalten und zu mehren. Die Familienstiftung kann hierbei eine Überlegung wert sein, das Vermögen der Familie schützen und finanzielle Sicherheit in unsicheren Zeiten bieten. Dieser Artikel soll einen ersten Überblick über die Funktion und die steuerlichen Anreize einer Familienstiftung geben.

Christian Erbacher, LL.M. & Felix Roth, M.Sc.

 

/// Definition und Zweck einer Familienstiftung

Der Bundesfinanzhof definiert eine Familienstiftung als eine Einrichtung, die es der Familie nach der Satzung ermöglicht, das Stiftungsvermögen, soweit es einer Nutzung zu privaten Zwecken zugänglich ist, zu nutzen und die Stiftungserträge an sich zu ziehen. Im Grund soll die Familie von der Stiftung finanziell profitieren.

 

/// Steuerliche Aspekte einer Familienstiftung

  • Kapitalertragssteuer

Ausschüttungen

Ausschüttungen von einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) an eine Familienstiftung werden lediglich mit 0,75 % besteuert, sofern die Stiftung mindestens zu 10 % beteiligt ist. Dies bietet eine erhebliche Steuerersparnis gegenüber der regulären Abgeltungssteuer, die je nach Bundesland und Kirchensteuerzugehörigkeit zwischen 26,375 % und 27,995 % beträgt.

Aktien

Gewinne aus Aktienhandel unterliegen einer Besteuerung von nur 0,75 %, was sie zu einer attraktiven Anlageoption für die in der Stiftung gehaltenen Mittel macht.

Zinsen o.Ä.

Alle anderen Kapitaleinkünfte, wie Zinsen o.Ä., werden mit 15,825 % besteuert.

 

  • Erbersatzsteuer

Familienstiftungen sind von der regulären Erbschaftssteuer ausgenommen und zahlen stattdessen eine Erbersatzsteuer. Diese Steuer stellt sicher, dass Vermögen innerhalb der Stiftung gerecht besteuert wird, da Stiftungen als juristische Personen nicht sterben können. Um ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens zu leisten, wird für Familienstiftungen alle 30 Jahre ein fiktiver Erbfall simuliert.

Dies ist auf der einen Seite eine Belastung bietet auf der anderen Seite jedoch auch die Vorteile der Planbarkeit, denn die Erbschaftssteuer fällt dazu im Gegensatz meistens unerwartet an – der Tod lässt sich nicht planen. Erbschaftssteuerbelastungen können im Investitionsplan berücksichtigt und Notverkäufe vermieten werden.

 

  • Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG, die beim Wohnsitzwechsel ins Ausland oder der Übertragung von Unternehmensanteilen an Personen im Ausland aktiv wird, kann zu beträchtlichen Steuerbelastungen führen, die wiederum vermieden werden können, wenn Anteile an einer GmbH an eine Stiftung übertragen werden.

 

/// Fazit

Familienstiftungen können für Zahnärzte eine Möglichkeit sein, ihr erwirtschaftetes Vermögen effektiv zu schützen und steuerlich zu optimieren, sind aber durch eine gewisse Komplexität auch nicht jedermanns Sache. Daher ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit einem Steuerberater und Rechtsanwalt zu beraten, um die Vor- und Nachteile des Einzelfalls zu erarbeiten und die individuellen Bedürfnisse in die Gestaltung einfließen zu lassen.

 

– AUTOR
Christian Erbacher, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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– AUTOR
Felix Roth
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

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