Zahnärzteschaft geht Kampf gegen Parodontitis aktiv an

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Die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) wird von den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten überaus positiv aufgenommen und in den Versorgungsalltag integriert. Das belegen belastbare Abrechnungsdaten, die die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich des morgigen Europäischen Tages der Parodontologie erstmals vorgelegt hat.

 

Seit Einführung der neuen Behandlungsstrecke im Juli 2021 sind die Neuplanungs-Zahlen für Parodontitisbehandlungen – nach einer kurzen Übergangsphase und Umstellungsprozessen bei der Praxis-EDV – ab Oktober 2021 deutlich angestiegen und liegen im ersten Quartal 2022 mit etwa 110.000 Fällen pro Monat um 15 bis 17 Prozent oberhalb der Vorjahreswerte und auch oberhalb des Monatsdurchschnitts 2019. Mit der neuen PAR-Richtlinie sind Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Lage, ihre Patientinnen und Patienten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu behandeln und einer strukturierten Nachbehandlung zuzuführen.

/// Hintergrund: Die neue PAR-Behandlungsstrecke
GKV-Versicherte erhalten seit Juli 2021 im Zusammenhang mit der Parodontitisbehandlung als eigenen Therapieschritt zunächst ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch. Dadurch soll das Verständnis über die Auswirkungen der Erkrankung geschaffen und die Mitwirkung der Versicherten gestärkt werden. Anschließend folgt eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Beide Maßnahmen dienen dazu, die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz zu erhöhen. Einen wichtigen Stellenwert hat die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) – nicht zuletzt im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung des Behandlungserfolgs. Sie ist ein wesentlicher Therapieschritt, um die Ergebnisse der antiinfektiösen und gegebenenfalls chirurgischen Therapie zu sichern, die Motivation der Patienten und die Aufrechterhaltung der Mundhygiene zu fördern, zu erhalten und nicht befallenes Gewebe gesund zu halten. Neu- und Reinfektionen in behandelten Bereichen können erkannt und bestehende Erkrankungen eingedämmt werden.

Die UPT besteht aus einer Mundhygienekontrolle, wenn erforderlich einer erneuten Mundhygieneunterweisung, der vollständigen Reinigung aller Zähne von Biofilmen und Belägen, je nach Grad der Erkrankung (Grading) der erneuten Messungen von Sondierungstiefen der Zahnfleischtaschen und Sondierungsbluten sowie gegebenenfalls erneuter subgingivaler Instrumentierung (unterhalb des Zahnfleischsaumes) an betroffenen Zähnen und – ab dem 2. Jahr – einer jährlichen Untersuchung des Parodontalzustandes. Die Maßnahmen sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Die Häufigkeit richtet sich nach dem festgestellten Grad der Erkrankung im Rahmen der Ersterhebung zu Beginn der Therapie und liegt zwischen ein- und dreimal pro Jahr. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der UPT. Voraussetzung ist die Genehmigung der Kasse.

Versicherte haben mit der UPT innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge, die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Ihr geht dabei erstmals eine zielgerichtete Evaluation der Ergebnisse der aktiven Behandlungsphasevoraus. Zudem wurde der Parodontale Screening Index, der erste Hinweise auf eine Erkrankung gibt, an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

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