In der Februar-Ausgabe des dental:spiegel haben wir Ihnen einen ersten Überblick über das E-Health-Gesetz und die dazugehörige Telematikinfrastruktur gegeben. Im zweiten Teil unserer Serie „E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur“ widmen wir uns der Technik und Installation.
/// Was ist ein Konnektor?
Der von der CGM angebotene Konnektor, die KoCoBox MED+, ist vergleichbar mit einem Router und bindet als Konnektor die Primärsysteme hochsicher in die zentrale Telematikinfrastruktur ein. Über ein geschütztes Virtual Private Network (VPN), den TI-VPN-Zugangsdienst, gewährleistet die KoCoBox MED+ sichere Verbindungen für den Datenaustausch. Sie stellt die Verbindung zwischen den E-Health-Kartenterminals und dem Primärsystem her, tauscht Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus und macht die Verwendung des Heilberufsausweises (HBA) zur Erzeugung und Prüfung von qualifizierten Signaturen möglich. Der Zugriff auf aktuelle Anwendungen (VSDM) und künftige Anwendungen aus Fach- und Mehrwertdiensten über einen sicheren Updateprozess sind möglich.
/// Was ist unter einem „sicheren Standort“ für den Konnektor gemeint?
Der Konnektor muss zulassungsbedingt in einem Praxisbereich platziert werden, der vor dem physischen Zugriff Unbefugter schützt. Dies wird durch einen verschließbaren Ort gewährleistet. Das Kensington-Lock stellt eine zusätzliche Maßnahme innerhalb der gesicherten Umgebung dar. Zugang haben nur durch den Praxisinhaber autorisierte Personen.
/// Was kann oder soll die Praxis vorbereitend tun?
Um die für den Installationstermin notwendigen Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen, ist ein vorbereitendes Gespräch mit einem CGM-zertifizierten Techniker empfehlenswert. Die Praxis kann dieses vorbereitende Gespräch durch ein „Self-Assessment“ unterstützen. Hierzu bietet CGM auf ihrer Website cgm.com/wissensvorsprung-downloads eine Checkliste an, mit der notwendige Voraussetzungen aufgenommen und unabdingbare Voraussetzung für den TI-Praxisanschluss identifiziert werden können.
Damit sich der Konnektor mit der TI verbinden kann, benötigt die Praxis einen Internetanschluss in ihrem Praxisnetz. Praxen, die noch keinen Internetanschluss haben, sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem Vertriebs- und Servicepartner aufnehmen (ca. acht Wochen vor Installationstermin). Dort, wo ein Kartenterminal benutzt werden soll (Empfang, Behandlungsraum), muss es einen Strom- und Netzwerkanschluss geben. Daneben benötigen Praxen Nachweise, die eine Authentifizierung der Praxis bzw. der Ärzte ermöglichen: Das ist zum einen die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B), zum anderen der Elektronische Heilberufsausweis (eHBA – nicht für VSDM, aber für spätere Anwendungen). Die SMC-B muss frühzeitig bestellt werden und zur Installation bereitstehen. Die finale Inbetriebnahme der Praxis in der TI ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.
Die CGM empfiehlt den Erwerb der SMC-B bei der Bundesdruckerei GmbH.
/// Was ist eine SMC-B und wie erhält eine Praxis die SMC-B?
Die SMC-B ist die Praxis- oder Institutionskarte, auch Praxisausweis genannt. Um eine Verbindung zwischen Praxis oder Krankenhaus und der TI herzustellen, wird eine Praxis- bzw. Institutionskarte, also die SMC-B, benötigt. Sie dient der Authentisierung der Praxis gegenüber den Diensten der TI. Eine abschließende Inbetriebnahme der TI-Komponenten in der Praxis ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.
Um Arzt- und Zahnarztpraxen den Zugang zur TI-Infrastruktur so einfach wie möglich zu gestalten, arbeitet die CGM in Bezug auf die Beschaffung der Komponente „SMC-B“ eng mit einem erfahrenen Partner zusammen – der Bundesdruckerei. Die Bundesdruckerei verfügt ebenso wie die CGM über fundiertes Wissen aus der Erprobungsphase und hat die hier gesammelten Erfahrungen prozessoptimiert u.a. über die Verarbeitung eines Bestellcodes umgesetzt. Zahnärzte stellen ihren kostenpflichtigen Antrag auf eine SMC-B im gewohnten KZV Portal. Als Anbieter ist die Bundesdruckerei auszuwählen.
/// Wie lange dauert die Installation der TI-Komponenten in der Praxis?
Das Installieren der TI-Komponenten durch einen zertifizierten Techniker dauert in der hierfür vorbereiteten Praxis durchschnittlich ungefähr 90 Minuten. Die bisher durchgeführten Installationen haben diese Annahme überwiegend bestätigen können. Da der Techniker die einzelnen Komponenten zunächst abseits des Praxisgeschehens vorbereiten kann, muss der Praxisbetrieb nicht während der gesamten Zeit unterbrochen werden.
/// Wann erhalte ich eine Rechnung und wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die CGM stellt Praxen erst eine Rechnung, nachdem die Praxis erfolgreich an die TI angebunden wurde. Hierzu wird am Tag der Installation ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Voraussetzung für den Bezug des Förderbetrages ist der Nachweis der erstmaligen Nutzung der TI-Anwendung „Versichertenstammdatenmanagement” (VSDM). Hierzu ist durch die Praxis im weiteren Verlauf des Quartals der Installation mindestens ein Behandlungsfall anzulegen und abzurechnen.
– KONTAKT
CGM Dentalsysteme GmbH
Maria Trost 25
56070 Koblenz
Telefon: 0261/8000-1900
Telefax: 0261/8000-1922
E-Mail: info.cgm-dentalsysteme@compugroup.de
Internet: www.cgm-dentalsysteme.de
Eine Antwort auf „E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur Teil 2: Technik und Installation“
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