GOZ, ZApprO, Investoren – die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erörterte auf ihrer Bundesversammlung am 15./16. November 2019 in Berlin einige Themen, die entscheidend sind für die zukünftige Entwicklung des Berufsstandes und seines politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfelds.
„Die Regelungsbereiche der Gesundheitspolitik werden immer komplexer. Das schlägt mit Vorgaben, Vorschriften und Restriktionen bis zu den Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag durch. Der Vorstand und die Bundesversammlung der BZÄK wollen hier Klarheit für die tägliche Arbeit in der Praxis, keine Einmischung fachfremder Akteure und Erleichterung von Überflüssigem schaffen, etwa beim Bürokratieabbau und der Einhegung von Zahnärztegesellschaften in der Hand von Investoren. Gleichzeitig formulieren wir unsere Forderungen an die Politik, um eine angemessene und zukunftssichere Berufsausübung zu gewährleisten. Dazu gehört weiterer Reformbedarf der ZApprO genauso wie eine betriebswirtschaftlich stimmige GOZ“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Dazu Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, der auf der Bundesversammlung ein Grußwort hielt: „Die deutsche Zahnmedizin gilt international als Vorbild. In keinem Land der Welt wird Karies bei Kindern so erfolgreich bekämpft wie bei uns. Besonders unsere Erfolge in der Prävention sind beispielhaft. Damit das so bleibt, muss die zahnmedizinische Ausbildung auf der Höhe der Zeit bleiben. Die aktualisierte Approbationsordnung soll dazu ihren Beitrag leisten. Sie wird im nächsten Oktober in Kraft treten. Auch von der Digitalisierung kann die Zahnmedizin enorm profitieren. Sowohl durch innovative Behandlungsmethoden als auch durch Reduktion für Dokumentation und von Bürokratie. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung.“
Dominiert wurden die Diskussionen von den steigenden Herausforderungen im Berufsalltag und den nötigen Weichenstellungen, um die Zahnmedizin zukunftsfest und attraktiv für den Berufsnachwuchs zu gestalten. Die Bundesversammlung verabschiedete Beschlüsse u.a. zu:
- betriebswirtschaftlichen und fachlichen Anpassungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ),
- weiterer gesetzlicher Beschränkung von gewinnorientierten Fremdinvestoren, um die Kommerzialisierung der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen und Patienten zu schützen,
- Abbau überflüssiger Bürokratie und Verhinderung neuer Bürokratie auf nationaler und europäischer Ebene,
- Ergänzung der Novelle der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) durch Aufnahme der gemeinsamen Ausbildung in Zahn- und Humanmedizin im vorklinischen Abschnittin den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020,
- verantwortungsvollem Umgang mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen,
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit der Selbstständigkeit,
- ethischen Verpflichtungen der Zahnärzte in der Berufsordnung.
/// Hintergrund
Die Bundesversammlung ist das oberste Beschlussorgan der BZÄK. Sie besteht aus den Delegierten, die von den 17 (Landes-)Zahnärztekammern entsandt werden. Die Bundesversammlung wählt für vier Jahre den Präsidenten sowie die zwei Vizepräsidenten, beschließt den Haushalt und legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der BZÄK fest.