Einzelpraxis, BAG oder MVZ? – Die Rechtsformen der Zahnarztpraxis im Vergleich

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Wer eine Praxis betreibt bzw. gründen oder übernehmen möchte, sollte sich rechtzeitig mit der Frage der Rechtsform der Praxis auseinandersetzen. Denn: Die Wahl der Rechtsform kann entscheidenden Einfluss auf den Erfolg der Praxis einschließlich Haftungsrisiken, Steuerbelastungen und Arbeitsstrukturen haben.

Elena Fritsch, Christian Erbacher, LL.M.

 

Werfen wir nun einen Blick auf die verschiedenen Rechtsformen von Zahnarztpraxen und diskutieren ihre Vor- und Nachteile.

 

// Die Einzelpraxis

Einer der größten Vorteile einer Einzelpraxis scheint auf den ersten Blick die Unabhängigkeit des Zahnarztes oder der Zahnärztin. Als Einzelpraxisinhaber/-inhaberin hat man die volle Kontrolle über die Praxis und kann Entscheidungen wirtschaftlicher oder organisatorischer Natur schnell und unabhängig treffen. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es, schnell auf Änderungen im Markt oder bei Patientenbedürfnissen zu reagieren.

Trotz der Vorteile hat eine Einzelpraxis auch einige Nachteile. Wer sich Einnahmen nicht teilen muss, trägt im Umkehrschluss auch die Kosten für Räumlichkeiten, Personal und Gerätschaften allein.

Der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin trägt darüber hinaus die volle Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg und muss, im Falle der Abwesenheit, eine externe Vertretung organisieren. Zudem sind Teilzeitmodelle in Einzelpraxen rechtssicher kaum umsetzbar.

 

// Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Die BAG ist eine gängige Rechtsform für Zahnärzte und Zahnärztinnen, die gemeinsam eine Praxis betreiben möchten.

Eine BAG, (früher) auch Gemeinschaftspraxis genannt, ist eine selbstständige Praxis, die von zwei oder mehreren Zahnärzten geführt wird. Die Zusammenarbeit umfasst einen gemeinsamen Patientenstamm mit gemeinsamer Abrechnung unter der gleichen Betriebsstättennummer.

Ein großer Vorteil der BAG ist die Nutzung von Synergieeffekten, also der Kostenteilung und -ersparnis durch Nutzung gemeinsamer Ressourcen. Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg wird zwar geteilt – durch eigenverantwortliches Arbeiten bleibt die medizinische Unabhängigkeit allerdings dennoch erhalten. Im Gegensatz zur Einzelpraxis ist hier eine direkte Vertretung untereinander möglich, was die persönliche Freiheit fördert.

Zudem sind Teilzeitmodelle und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer BAG leichter umsetzbar.

Für eine solche Zusammenarbeit ist eine starke Bindung der Partner sowie ein hohes Maß an Vertrauen und Flexibilität miteinander erforderlich. Zur Vermeidung von Differenzen sollten Kosten- und Gewinnbeteiligung zwingend im Vorfeld geklärt und vertraglich geregelt sein.

Ein rechtlich fundierter Gesellschaftsvertrag, als Grundbaustein des späteren Praxiserfolgs, ist hier unumgänglich. Wer hier spart, schadet sich in aller Regel selbst am meisten.

 

// Die Praxisgemeinschaft

Eine Praxisgemeinschaft entsteht durch den Zusammenschluss von zwei oder mehreren eigenständigen (Einzel-)Praxen. Die Praxisgemeinschaft unterscheidet sich zur BAG durch getrennte Abrechnungen mit getrenntem Patientenstamm.

Oftmals entstehen Praxisgemeinschaften nach gescheiterten Gemeinschaftspraxen.

Die Partner der Praxisgemeinschaft teilen sich Räumlichkeiten, Infrastruktur sowie laufende Kosten der Praxis, während Ihnen jeweils wirtschaftliche und medizinische Unabhängigkeit erhalten bleibt. Hierdurch entstehen hohe Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit der einzelnen Partner, während durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen Kosten eingespart werden können. Die einfache Trennbarkeit führt außerdem zu einer sehr begrenzten gemeinschaftlichen Haftung.

Die Vorteile, die die Praxisgemeinschaft gegenüber der BAG mit sich bringt, spiegeln sich allerdings ebenso bei den Nachteilen. Die Trennung der Tätigkeitsbereiche begrenzt die Möglichkeiten von gegenseitiger Vertretung, Teilung der Arbeitszeiten oder gegenseitiger Abstimmung. Einzelne Bereiche, wie beispielsweise Abrechnung, Marketing o.ä. fallen durch die Trennung doppelt an.

Weitere Nachteile finden sich steuerrechtlich hinsichtlich des Risikos einer gewerblichen Infektion, die beispielsweise bei unsachgemäßer Kostenverteilung oder mangels Eigenverantwortlichkeit unterstellt werden kann. Werden Abrechnung, Patientenstamm und Außendarstellung nicht hinreichend getrennt, kann außerdem eine Schein-Gemeinschaftspraxis angenommen werden mit der Folge von Honorarregressen.

 

// Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ)

Das MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung mit gemeinsamer Abrechnung und Patientenstamm, in der Ärzte und Zahnärzte als Freiberufler und/oder Angestellte tätig sein. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wie der Einzelpraxis oder der Praxisgemeinschaft ist das MVZ eine juristische Person und somit selbstständig haftend.

Zudem ist das MVZ die einzige Möglichkeit, eine Praxis als GmbH zu betreiben.

Weiterhin ist es so, dass eine GmbH auch allein gegründet werden kann.

Ein MVZ kann von einem oder mehreren Zahnärzten oder anderen Trägern, wie Krankenhäusern, gegründet werden.

Das MVZ bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Es ermöglicht den beteiligten Zahnärzten/-innen neben einer engen Zusammenarbeit mit fachlichem Austausch auch ein gemeinsames Angebot von medizinischen Leistungen. Ähnlich wie bei der BAG und der Praxisgemeinschaft können Ressourcen und Infrastruktur gemeinsam genutzt und somit Kosten gespart werden. Durch die gebündelte Expertise, fachliche Zusammenarbeit und ein breiteres Leistungsangebot kann die Patientenzahl potenziert werden.

Es gibt natürlich auch Nachteile. Hier ist zum einen eine etwas erhöhte Besteuerung zu nennen und zum anderen erhöhte Gründungskosten zu nennen.

 

 

 

// Fazit

Grundsätzlich sollten bei der Wahl der Rechtsform der Praxis alle Vor- und Nachteile abgewogen und mit den individuellen Bedürfnissen des Praxisinhabers oder der Praxisinhaberin abgestimmt werden. Die intensive Auseinandersetzung mit allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch in Bezug auf den zukünftigen Erfolg der Praxis unumgänglich. Eine rechtliche und steuerliche auf einander abgestimmte Beratung sind klare Erfolgsfaktoren.

 

 

– AUTOR
Christian Erbacher, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

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– AUTORIN
Elena Frietsch
Diplom-Finanzwirtin

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