Die KZBV zum Ausstieg der Ärzte aus dem laufenden Pilot-Projekt

Kassenzahnärtzliche Bundesvereinigung

 

Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das E-Rezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden.

Zuletzt wurde lediglich die Marke von einer halben Million E-Rezepten überschritten, die vielfach nicht digital, sondern nur per Token-Ausdruck in Apotheken eingelöst werden konnten – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs-Konzept – gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. Karl-Georg-Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des E-Rezepts nicht mehr aktiv. Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien sind faktisch nicht mehr erreichbar.

Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch möglichen, komfortablen VideoIdent-Verfahren gibt es momentan nur die Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.

Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte stellen dabei das E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen. Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre Zustimmung verweigert.

„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören. Die gematik muss jetzt erstmal ihre „Hausaufgaben“ machen, die geforderten digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E-Rezept vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen ist. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die Praxen nicht auch noch leisten.“

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