Doppelbesteuerungsabkommen: Mehrfachbelastung für Steuerpflichtige vermeiden

 

 

Internationale Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig ist oder Einkunftsquellen besitzt, die in anderen Staaten als dem Wohnsitzstaat belegen sind. Die Abkommen sollen verhindern, dass diese Personen doppelt besteuert werden.

Dr. Stephanie Thomas

 

Ob Arbeitnehmer, die befristet im Ausland arbeiten und ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, Rentner im Ausland, die den Ruhestand zum Beispiel in Spanien unter Palmen genießen, oder auch Anleger, die ausländische Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden haben: Viele Deutsche sind international vernetzt und wirtschaftlich tätig. Das ist sicherlich spannend und attraktiv, aber bisweilen auch kompliziert. Denn nun sind zwei Länder an der Besteuerung beteiligt, weil ein Steuerpflichtiger entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig ist oder Einkunftsquellen besitzt, die in anderen Staaten als dem Wohnsitzstaat belegen sind.

 

/// Staaten können eigene Steueransprüche geltend machen

Um zu vermeiden, dass aufgrund dieser Internationalität bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden, wurde das Instrument der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern (DBA) entwickelt.

Doppelbesteuerung tritt immer dann auf, wenn zwei verschiedene Staaten das Recht haben, Steuern auf dasselbe Einkommen oder Vermögen zu erheben. Ein DBA legt Regeln fest, nach denen das Besteuerungsrecht zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt wird, um Doppelbesteuerung zu verhindern. Es enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf verschiedene Arten von Einkommen, zum Beispiel Einkünfte aus Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gewinnen aus dem Verkauf von Vermögenswerten etc. In diesen Fällen kann jeder betroffene Staat seinen eigenen Steueranspruch gegen über dem Steuerpflichtigen geltend machen.

 

/// Verschiedene Prinzipien bei der Doppelbesteuerung

Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein, und andererseits stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung frei oder rechnet die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer an.

Im Allgemeinen enthalten Doppelbesteuerungsabkommen Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anwendung einer der folgenden Methoden:

 

  • Freistellungsmethode: Ein Land verzichtet auf das Besteuerungsrecht, und das andere Land besteuert das Einkommen oder Vermögen vollständig.
  • Anrechnungsmethode: Das Land, in dem das Einkommen oder Vermögen erzielt wird, besteuert es, das andere Land gewährt aber eine Anrechnung für bereits gezahlte Steuern im erstgenannten Land.
  • Progressionsvorbehalt: Das Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, berücksichtigt das im Ausland erzielte Einkommen bei der Steuerberechnung, um einen höheren Steuersatz auf das im Inland erzielte Einkommen anzuwenden.

 

Eine Doppelbesteuerung kann nach folgenden Prinzipien erfolgen:

 

  • Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt.
  • Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert.
  • Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.

 

/// Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch und Steuerhinterziehung

Doppelbesteuerungsabkommen enthalten auch Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen den beiden Ländern, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Personen nicht doppelt besteuert werden.

Beim Bundesministerium der Finanzen heißt es: In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz wird die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Sparkonto im Ausland hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat legt dann fest, ob die Zinsen von Deutschland oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen.

 

Doppelbesteuerungsabkommen enthalten oft auch Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch und Steuerhinterziehung sowie zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Durchsetzung der Steuergesetze. Sie erleichtern den Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten, um Steuerflucht und aggressive Steuerplanung zu bekämpfen.

 

– AUTORIN

Dr. Stephanie Thomas
Steuerberaterin / Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

 

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