E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur – Teil 1: Was ist das E-Health-Gesetz?

/// Was ist das E-Health-Gesetz?

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und nutzbringender Anwendungen im Gesundheitswesen vor. Damit soll die Informationstechnologie in der Gesundheitsversorgung etabliert und somit die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Patientenversorgung weiter verbessert werden. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html

 

/// Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine digitale Datenautobahn. Diese vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen miteinander und wird einen sicheren und problemlosen Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg ermöglichen.

Im Unterschied zum Internet erhalten nur Personen Zugang zur TI, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, weisen ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nach und sind durch die gematik geprüft und zugelassen.

 

 

/// Müssen alle Praxen teilnehmen?

Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten sind per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2018 für eine Anbindung ihrer Praxis an die TI zu sorgen. Praxen, die keine Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte durchführen, müssen dann mit Honorarkürzungen zu rechnen. Die sinkenden Förderbeträge sprechen für eine zeitnahe Anbindung.

 

 

/// Worin besteht der Unterschied zwischen dem Internet und der Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres Netz für das deutsche Gesundheitswesen und vom Internet wirksam getrennt. Ausschließlich berechtigte Nutzer können die Anwendungen und Systeme verwenden.

Die neue Telematikinfrastruktur vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg. Sie ermöglicht den papierlosen und sicheren Datenaustausch mit identifizierten und autorisierten Kollegen im Klinik- und niedergelassenen Bereich, eine gesteigerte Arzneimittel-therapiesicherheit, Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen sowie stärkeres Einbeziehen des Patienten und das Nutzen selbsterfasster Gesundheitswerte.

Im Gegensatz zum Internet ist die TI also ein geschlossener, Beteiligten des Gesundheitswesens vorbehaltener, Raum.

 

 

/// Was ist das VSDM?

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird die erste online Anwendung der eGK. Ärzte sind spätestens ab dem 31.12.2018 dazu verpflichtet, online die Versichertenstammdaten auf der Karte zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

 

/// Welche E-Health-Anwendungen kann ich mit der TI nutzen?

Die Telematikinfrastruktur macht den Weg frei für ein sichereres Gesundheitswesen und einen erleichterten intersektoralen Austausch – und somit für eine bessere Versorgung von Patienten.

Die bereits verfügbaren bzw. geplanten Anwendungen sind:

 

  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
  • Elektronischer Medikationsplan (BMP)
  • Elektronischer Arztbrief
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Telemedizinische Anwendungen
  • Elektronische Patientenakte

 

 

Im zweiten Teil der Serie „Telematik-Tipp“ erhalten Sie die Antwort auf die häufigsten Fragen hinsichtlich Technik und Installation.

 

 

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