Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses
Schlagwort: Impfpflicht
Impfpflicht für Gesundheitsberufe beschlossen Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen ab 16.3.2022 geimpft oder genesen sein Prof. Dr. Michael Fuhlrott Der Bundestag hat am …