WIRTSCHAFT + RECHT Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen Veröffentlicht am15. März 2017 Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab. Der Europäische Gerichtshof vertritt in aktuellen Urteilen eine andere Position. Wie betroffene Unternehmen profitieren …