Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub abzugelten, also an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Dieser sog. Urlaubsabgeltungsanspruch kann aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht …
Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub abzugelten, also an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Dieser sog. Urlaubsabgeltungsanspruch kann aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht …