Wenn ein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine abschließende Leistungsbeurteilung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Entscheidung …
Wenn ein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine abschließende Leistungsbeurteilung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Entscheidung …