Während es einige nicht erwarten können wieder ins Büro zu gehen, werden Teile der Belegschaft sich nicht darüber freuen wieder ins Großraumbüro zurückkehren zu müssen. Viele Arbeitnehmer wollen lieber weiterhin von Zuhause aus arbeiten. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitgeber nun einiges beachten.
Volker Görzel
/// Wie ist die gesetzliche Lage
Mitte Februar haben Bund und Länder weitreichende Lockerungen in der Coronapandemie beschlossen. Dazu gehört auch, dass die Homeofficepflicht für Arbeitgeber entfallen soll. Damit entscheiden ab dem 20. März Betriebe wieder frei, ob und in welchen Bereichen sie Homeoffice anbieten oder zur Präsenz verpflichten.
/// Sicherheit geht vor
Hygienekonzepte müssen weiterhin bestehen. Doch wenn jetzt wieder mehr Mitarbeiter im Büro aufeinander treffen, müssen die Hygienevorschriften nicht nur unter Umständen angepasst, sondern auch fortlaufend die Einhaltung dieser kontrolliert werden.
/// Freiwillige Lösungen anbieten
Trotz Aufhebung der gesetzlichen Pflicht bietet sich das freiwillige Homeoffice in einigen Unternehmen an. Vor allen Dingen bei Betrieben mit Großraumbüros sollten Arbeitgeber darüber nachdenken mit Arbeitnehmern, die den Wunsch äußern weiterhin von Zuhause aus zu arbeiten, Regelungen zu treffen. In vielen Betrieben gibt es auch mittlerweile Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten, die es den Belegschaften niedrigschwellig ermöglichen, weiterhin Homeoffice-Möglichkeiten wahrzunehmen. Sollten solche Vereinbarungen nicht bestehen, müssen Arbeitgeber bedenken, den Betriebsrat vor der Einführung freiwilliger Lösungen zu beteiligen.
– AUTOR
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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