![](https://dentalspiegel.de/media/2021/10/michael-henn-738345_8-600x399.png)
Wenn ein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine abschließende Leistungsbeurteilung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Entscheidung …
Wenn ein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf eine abschließende Leistungsbeurteilung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Entscheidung …