Wer als Ehegatte oder Lebenspartner das selbstgenutzte Familienheim erbt und die Immobilie selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren bewohnt, zahlt für diesen Vermögenswert …
Wer als Ehegatte oder Lebenspartner das selbstgenutzte Familienheim erbt und die Immobilie selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren bewohnt, zahlt für diesen Vermögenswert …