Individuelle (Einrichtungs-)Lösungen für die Praxis

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Design und Funktionalität:

Individuelle (Einrichtungs-)Lösungen für die Praxis

 

Einfach schön und dabei schön einfach: Die moderne Praxiseinrichtung ist beides. Sie vereint cooles Design mit Funktionalität, leichte Handhabung mit technischer Präzision. Und das gilt im Idealfall für die Organisationsstruktur ebenso wie für die zahnmedizinischen Geräte.

Redaktion

 

 

Oft bedarf es aber gar keiner Generalüberholung, um die eigene Praxis up to date zu gestalten. Schon mit kleinen Neuerungen lassen sich große Veränderungen erzielen.

Eine neue Orga-Software kann die Praxisroutine revolutionieren, eine neue Behandlungseinheit die praktische Arbeit erleichtern und die Investition in ein Digital-Tool neue Praxiswelten eröffnen.

 

Neu gegründete Praxen starten in der Regel als Aushängeschilder moderner Praxiseinrichtung. Top ausgestattet, mächtig chic und mit allem Chichi, was Industrie, Handel und Innenarchitekten an Stühlen, Gerätschaften, Software und gefälligen Bodenbelägen hergeben. Etwas anders sieht es – meist buchstäblich – aus, wenn eine Praxis schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Wer modernisieren möchte, sieht sich schnell mit komplexen Fragestellungen konfrontiert: Stückweise erneuern? Zimmer für Zimmer, Gerät für Gerät? Oder lieber gleich alles „in einem Abwasch“? Für beide Modelle gibt es gute Gründe.

 

Welche Anschaffungen zukunftsträchtige Investments sind – ganz gleich, ob diese im Zuge einer Rundum-Renovierung oder sukzessive vorgenommen werden –, stellen wir Ihnen ebenso vor, wie wir versuchen, Antworten auf diverse Fragen zu geben. Welche Praxishygiene-Maßnahmen sind notwendig? Welchen Nutzen haben innovative digitale Praxis-Organizer? Und wann rechnet sich der Einsatz eines 3D-Druckers in der Praxis? Die Vision von der perfekten Praxis ist ein ebenso spannendes wie anspruchsvolles Thema.

 

/// Baukästen für reibungslosen Betrieb

Kombiniert werden können zum Beispiel Elemente, die das Praxismanagement, die Dokumentation, das Verwalten von Patienten- und Mitarbeiterdaten, das Erstellen von Formularen und die Abrechnung systematisch erleichtern. Erweitern lässt sich das Grundpaket etwa mit Tools für das Hygienemanagement sowie das Praxis- und Qualitätsmanagement. Das ist nicht allein aus praktischen Erwägungen interessant, sondern vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Einbindung in die Telematikinfrastruktur sowie umfangreicher Dokumentationspflichten geradezu unabdingbar für einen reibungslosen Praxisalltag.

 

Stichwort: Digitales Röntgen. Digitale Röntgensysteme sind heute fester Bestandteil vieler Zahnarztpraxen. Ein digitales Bildempfängersystem erfasst das Strahlenbild und wandelt es mithilfe eines Computers in ein sichtbares Röntgenbild um. Auf diese Weise sind die Bilder nicht nur schnell verfügbar, sondern auch problemlos reproduzierbar und – unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen – zur Weitergabe sowie zur nachträglichen Bildbearbeitung geeignet.

 

Im Blick behalten werden müssen dabei insbesondere die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Röntgenbilder, digitale Bilddaten und die zugehörigen Untersuchungsdaten müssen während der vorgeschriebenen Aufbewahrungsdauer verfügbar und lesbar bleiben und vor unzulässigen Veränderungen sowie Informationsverlust geschützt werden. Bei elektronischer Aufbewahrung muss zudem unter anderem nachvollziehbar bleiben, wann und von wem Daten erzeugt oder nachträglich verändert beziehungsweise ergänzt wurden.

 

/// Lösungen zur Archivierung

Eine wichtige Technik in der dreidimensionalen zahnmedizinischen Bildgebung ist die digitale Volumentomographie (DVT). Seit ihrer Einführung hat sie sich erheblich weiterentwickelt und kommt heute je nach Indikation in verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin zum Einsatz.

 

Standard in Zahnarztpraxen ist die Verwendung eines Zahnarzt-Informationssystems (ZIS), mit dem medizinische Dokumentation, Planung und Abrechnung digital vorgenommen werden können. Für die Verwaltung und Archivierung digitaler Bilddaten können Bilddatenkommunikations- und Archivierungssysteme – sogenannte PACS – eingesetzt und in die vorhandene Praxis-IT integriert werden.

 

Viele Systeme setzen auf den offenen Standard DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine), der auch einen Austausch zwischen unterschiedlichen Systemen ermöglicht. Ein DICOM-Datensatz enthält neben den eigentlichen Bildinformationen unter anderem relevante Metainformationen zu Patientendaten, Aufnahmezeitpunkt und Geräteparametern.

 

Bei der digitalen Archivierung von Dokumenten und Röntgenbildern müssen Praxen darauf achten, dass die jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an Aufbewahrung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllt werden. Bei Röntgenbildern und digitalen Bilddaten ergeben sich besondere Anforderungen insbesondere aus dem Strahlenschutzrecht. Geeignete EDV- und Archivierungslösungen können dabei helfen, diese Anforderungen technisch umzusetzen.

 

/// Immer sauber bleiben

Stichwort: Hygienemanagement. Wenn es um klinische Topbehandlungen und erstklassige Therapieergebnisse geht, sind es naturgemäß die Behandlungstechniken und die unterstützenden High-End-Geräte und -Materialien, die im Fokus stehen. Welch großen Anteil am therapeutischen Erfolg aber ganz grundsätzlich auch die Praxishygiene hat, wird leicht unterschätzt.

 

Dabei zeigt allein schon die Vielzahl der rechtlichen und fachlichen Anforderungen, wie groß der Stellenwert von Hygiene und Infektionsprävention ist. Maßgeblich sind unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die europäische Medizinprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2017/745 – MDR), das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Biostoffverordnung und die sie konkretisierenden Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe. Hinzu kommen die jeweils einschlägigen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut sowie weitere fachliche Empfehlungen und landesrechtliche Regelungen.

 

/// Höchste Standards für größten Schutz

Die richtige Hygiene kann an verschiedensten Stellen über Wohl und Wehe entscheiden: bei der Handdesinfektion, bei der Aufbereitung der Instrumente und Medizinprodukte, bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen und Geräten. Die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Infektionsprävention und die Aufbereitung von Medizinprodukten sind hoch und müssen regelmäßig auf ihren aktuellen Stand überprüft werden.

Ein Hygieneplan gehört deshalb zu den zentralen Grundlagen des Praxisbetriebs. Vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wird ein Muster-Hygieneplan zur Verfügung gestellt. Dieser muss an die konkreten Verhältnisse und Abläufe der jeweiligen Praxis individuell angepasst werden.

 

Die Verantwortung für die Organisation und Einhaltung der hygienischen Anforderungen liegt bei der Praxisleitung beziehungsweise im jeweiligen gesetzlichen Verantwortungsbereich. Einzelne Maßnahmen und Tätigkeiten können unter Beachtung der dafür geltenden Voraussetzungen an entsprechend qualifizierte Praxismitarbeiter delegiert werden.

 

/// Den Hygieneplan „frisch“ halten

Bei der Infektionsprophylaxe kommt es aber nicht nur auf die konsequente Umsetzung der Hygienemaßnahmen an, sondern auch darauf, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, geltende Vorschriften und darauf basierende Entwicklungen im Blick zu behalten. Der Hygieneplan muss deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf an veränderte Anforderungen und Praxisabläufe angepasst werden.

 

Eine zentrale Rolle spielt dabei die korrekte Aufbereitung der Instrumente beziehungsweise Medizinprodukte. Hier gelten insbesondere die Anforderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Produkte, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen, müssen – mit Ausnahme der entsprechend geregelten Einmalprodukte – unter Berücksichtigung der Herstellerangaben mit geeigneten validierten Verfahren aufbereitet werden. Der Erfolg dieser Verfahren muss nachvollziehbar gewährleistet sein.

Mit der Aufbereitung dürfen nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen betraut werden, die die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Ausbildung beziehungsweise Qualifikation und aktuelle Kenntnisse.

 

Wo dies nach Risikobewertung und Herstellerangaben vorgesehen und fachlich geboten ist, bieten maschinelle und validierbare Aufbereitungsverfahren Vorteile hinsichtlich Standardisierung und Reproduzierbarkeit. Die eingesetzten Geräte müssen entsprechend den geltenden Anforderungen und Herstellerangaben betrieben, instand gehalten und – soweit vorgeschrieben – geprüft werden. Auch die erforderlichen Prozess- und Freigabeschritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

 

/// Einmaleins der Sauberkeit

Wer seine Praxishygiene auf den Prüfstand stellen möchte, muss heute ein ganzes Geflecht aus gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und fachlichen Empfehlungen berücksichtigen.

 

Eine wichtige Grundlage bilden die jeweils einschlägigen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Sie sind nicht selbst Gesetze. Das Infektionsschutzgesetz misst ihnen jedoch erhebliche Bedeutung zu: Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn die jeweils veröffentlichten Empfehlungen der KRINKO und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beachtet worden sind.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die frühere KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ aus dem Jahr 2006 inzwischen als alte, nicht überarbeitete Empfehlung geführt wird. Für die praktische Umsetzung müssen deshalb die jeweils aktuellen, themenspezifischen KRINKO-Empfehlungen – etwa zur Händehygiene, Flächenreinigung und -desinfektion sowie zur Aufbereitung von Medizinprodukten – berücksichtigt werden.

 

Eine wichtige Orientierung speziell für Zahnarztpraxen bietet außerdem der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ), der 2026 in seiner 17. Ausgabe vorliegt.

 

Für den Beschäftigtenschutz ist darüber hinaus insbesondere die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“ in ihrer aktuellen Fassung zu beachten. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Daneben sind das geltende Medizinprodukterecht mit der europäischen Medizinprodukteverordnung, dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie gegebenenfalls weitere bundes- und landesrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.

 

Gerade weil die Hygiene ein komplexes und sehr sensibles Feld ist, kann der Einsatz einer guten Software in diesem Bereich den Praxisalltag deutlich erleichtern – etwa um Arbeitsabläufe und Verfahrenstechniken zu systematisieren, Arbeitsschritte zu standardisieren und erforderliche Dokumentationen strukturiert abzubilden.

 

/// Praxissoftware: Digitaler Freund und Helfer

Die manuelle Organisation kostet meistens schlicht zu viel Zeit – vom Aufwand ganz zu schweigen. Da lohnen sich Systemlösungen, mit denen sich das Medizinprodukte- und Hygienemanagement effizient gestalten lässt. Sie können dabei unterstützen, gesetzliche und fachliche Anforderungen an Aufbereitung, Qualitätssicherung, Verwaltung und Dokumentation der Medizinprodukte strukturiert umzusetzen. Viele Softwarelösungen sind mittlerweile so weit entwickelt, dass sie einen umfassenden Überblick über Aufbereitungsprozesse und den gesamten Gerätepark der Praxis ermöglichen.

 

Eine moderne Software verwaltet neben Autoklaven beziehungsweise Dampfsterilisatoren auch Dokumente, Routineaufgaben und Termine etwa für den Arzneimittelkühlschrank oder die Behandlungseinheit. Möglich ist es auch, individuelle Checklisten für den Freigabeprozess oder für allgemeine Aufgaben anzulegen und diese automatisch dem jeweiligen Anwender dann anzuzeigen, wenn die Umsetzung ansteht.

 

Die Bedienoberfläche ist im Idealfall intuitiv gestaltet, sodass alles leicht von der Hand geht und komplette Aufbereitungszyklen – von erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsschritten bis hin zum Sterilisationsprozess und zur dokumentierten Freigabe – nachvollzogen werden können.

 

/// Patienten-Service und funktionierende Strukturen

Natürlich ist der Hygiene-Part ein äußerst wichtiger, aber nicht der einzige Praxisbereich, der sich zeitsparend und effektiv mithilfe einer Software organisieren lässt. Das gesamte Management von der Anlage und Führung der Patientenakte über Online-Terminvergaben bis hin zur Versendung von Recall-Erinnerungen an Patienten lässt sich digital abbilden – selbstverständlich unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutz- und berufsrechtlichen Anforderungen.

 

Allerdings: Die Behandlung selbst, die liegt immer noch in den Händen der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes. Und auch hier kann die Digitalisierung zu verbesserten Workflows beitragen. Moderne Praxis-IT, Patientenmonitore, digitale Bildgebung, Intraoralscanner und weitere digitale Systeme lassen sich heute zunehmend zu durchgängigen Workflows verbinden.

 

/// Schnittstellen besser verbinden

Immer leistungsfähigere Hardwaresysteme wie Intraoralscanner oder 3D-Drucker machen den Schritt hin zur digitalen Praxis einfacher. In der Umsetzung müssen zwar weiterhin Hürden gemeistert werden, etwa wenn unterschiedliche Systeme und Softwarelösungen miteinander kommunizieren sollen. Grundsätzlich hat die Industrie aber bei Schnittstellen, Interoperabilität und Beratungsservice deutliche Fortschritte gemacht, sodass neue Lösungen den Workflow buchstäblich fließender machen und den Einstieg in neue digitale Wertschöpfungsketten erleichtern.

 

Dass diese Lösungen nicht nur funktional, sondern auch sehr chic sein können, zeigt sich beim Blick in diverse moderne Praxen – und gilt längst nicht nur für moderne Möbelstücke, sondern auch für handliche und gleichzeitig ansprechend designte Geräte. Diese sind nicht nur selbst Teil der digitalen Praxis – wie etwa Fräs- und Schleifmaschinen oder Intraoralscanner –, sondern lassen sich zunehmend auch digital verwalten und überwachen.

Auch beim Geräteservice ermöglichen vernetzte Systeme heute Fernwartung und Ferndiagnose. Wartungsintervalle können digital verwaltet und erforderliche Servicemaßnahmen frühzeitig angezeigt werden. Dabei bleiben selbstverständlich die gesetzlichen Betreiberpflichten, vorgeschriebenen Prüfungen und die jeweiligen Herstellerangaben maßgeblich.

 

Sicher mag manches, was technisch bereits möglich ist, vom flächendeckenden Einzug in jede Praxis noch entfernt sein. Aber die Digitalisierung, das dürfte klar sein, ist längst aus den Kinderschuhen geschlüpft …