Zahl der Einzelpraxen nimmt weiter ab

Moderne Zahnklinik im Wandel - Quelle: ChatGPT

Knapp 60% der Zahnärzte und Zahnärztinnen sind in eigener Praxis tätig, der Trend geht nach wie vor zu größeren Einheiten mit mehr Beschäftigten. Das zeigen die Statistiken der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Redaktion

/// Entwicklung zu größeren Einheiten

59,4% aller Zahnärztinnen und Zahnärzte sind nach wie vor in eigener Praxis tätig, insgesamt waren dies 43.663 Personen – allerdings sind dies 2,1 % weniger als im Vorjahr. Frauen betreiben seltener eigene Praxen als Männer; ihr Anteil an den Niederlassungen liegt bei 40%.

Im Jahr 2024 zählte die KZBV insgesamt 37.423 Praxen, davon waren 79,8% (absolut 29.850 Praxen) als Einzelpraxis organisiert – im Jahr 1991 hatte dieser Anteil noch bei 92,5% gelegen. 16,2% der Praxen wurden 2024 als Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) betrieben, insgesamt sind das in Deutschland 6.062 Praxen gewesen. Wobei der Anteil der BAGen am gesamten Marktvolumen etwas geschrumpft ist, er hatte 2005 schon einmal knapp 19% betragen. Die Anzahl der zahnärztlichen MVZ lag 2024 bei 1.511 – ein Anteil am Gesamtmarkt von 4% – 2017 war es nur 1%. Damit setzt sich ein Trend fort, der bereits im Jahr 2000 in den neuen und 2007 in den alten Bundesländern begonnen hat: ein Rückgang der Niederlassungszahlen zugunsten größerer Einheiten.

Dafür weist die KZBV für 2024 insgesamt 19.353 abhängig beschäftigte Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. Sie arbeiten in größeren und breiter aufgestellten Praxen; so stieg laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes die durchschnittliche Zahl der Behandlungsstühle zwischen 2016 und 2022 von 3,1 auf 3,4, was einem Zuwachs von 10% entspricht. Gleichzeitig sank die Zahl der Praxen ohne eigenes Labor von 46,4% auf 42,2%.

Seit dem Jahr 2000 verringerte sich laut KZBV die Anzahl der Einzelpraxen in Deutschland von 38.427 auf zuletzt nur noch 29.850 im Jahr 2024. Gleichzeitig wuchs die Anzahl der Beschäftigten um etwa 5%, wenn man vom Jahr 2023 ausgeht (7,73 Beschäftigte pro Praxis). Im Durchschnitt beschäftigte jede deutsche Zahnarztpraxis laut KZBV im Jahr 2023 rechnerisch 8,13 Mitarbeitende. Absolut waren im Jahr 2024 nach Angaben der BZÄK rund 429.000 Menschen in zahnmedizinischen Praxen tätig. Den Hauptanteil unter den Beschäftigten stellten die ZFA mit einem Prozentsatz von 63,1%. Pro Praxis sind laut KZBV rechnerisch 1,68 Behandlerinnen und -behandler tätig. Das sind so viele wie noch nie.

Die Praxisinhaber gaben ihre wöchentliche Arbeitszeit bei der KZBV für das Jahr 2023 mit durchschnittlich 44 Stunden an, davon seien 32,5 Stunden auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten entfallen (Zahlen für 2024 lagen nicht vor). Für das Vorjahr hatten die Zahnärztinnen und -ärzte im Schnitt 12 Minuten Arbeitszeit weniger angegeben und gleichzeitig etwas mehr Zeit bei der Behandlung vermerkt.

/// Nur knapp die Hälfte bildet aus

Auffällig ist, dass sich zwar die Gesamtzahl der Beschäftigten je Praxis erhöht hat, die Anzahl der Auszubildenden jedoch gesunken ist, und zwar von 0,94 auf 0,79. Denn grundsätzlich ist jede Zahnarztpraxis berechtigt, auszubilden. Lediglich 43% der Praxen machten davon im Jahr 2023 tatsächlich Gebrauch. Im Jahr 2000 hatten dies noch 46% getan, die Ausbildungsquote hatte damals bei 14% gelegen, heute sind es noch 9%. Die Ausbildung zur ZFA wird auch gegenwärtig nahezu ausschließlich von Frauen absolviert; ihr Anteil an allen Auszubildenden lag im Jahr 2023 bei 94,1%.

Nicht alle Auszubildenden beenden ihre Ausbildung schließlich auch erfolgreich; im Jahr 2024 wurde mehr als ein Drittel der Verträge vorzeitig gelöst (36,7%). Dieser Wert liegt deutlich über dem Schnitt aller Berufe (29,7%) sowie dem der MFA (28,6%). Die Abschlussprüfung bestehen schließlich 84,0%. Auch dieser Wert ist leicht schlechter als im Schnitt aller Ausbildungsberufe (88,4%) bzw. bei den MFA (86,8%).

/// Studierendenzahlen bleiben konstant

Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen bleibt die Gesamtzahl der Studierenden der Zahnmedizin im Zeitverlauf vergleichsweise konstant. Im letzten Zeitraum, den die BZÄK in ihrem Statistikband „schwarz auf weiß“ untersucht hat, ist die Gesamtzahl der Studierenden mit dem Ziel, das Staatsexamen zu absolvieren, sogar etwas gesunken und betrug zu Beginn des Wintersemesters 2024/2025 insgesamt 12.435. Auf einen freien Studienplatz entfielen zuletzt 7,2 Bewerbungen, das ist etwa doppelt so viel wie in der Medizin. Ihr Studium begonnen haben zu diesem Termin insgesamt 2.268 Personen; das waren 1,9% mehr als im Vorjahr. Erfolgreich abschließen konnten es im Jahr 2024 mit dem Staatsexamen 1.801 Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Deutlich angestiegen ist in den vergangenen beiden Jahrzehnten im Vergleich zu den Gesamtzahlen die der Promotionsstudierenden. Laut BZÄK gibt es aktuell mehr als dreieinhalbmal so viele Promovierende in der Zahnmedizin wie zur Jahrtausendwende. Der Frauenanteil liegt hier bei 67,0%. Auch unabhängig von der Promotion wird der Beruf zunehmend weiblicher, was die Entwicklung der Studierendenzahlen belegt.

/// 49,7% der Berufsangehörigen sind Frauen

In den Praxen selbst herrscht inzwischen bei den Behandelnden quasi Parität. Denn im Jahr 2024 waren laut BZÄK insgesamt 49,7% der Zahnärzteschaft weiblich. Das entspricht einer Steigerung des Anteils an Zahnärztinnen von 13,4 Prozentpunkten seit der Jahrtausendwende. Erwähnenswert ist dabei, dass im Osten Deutschlands bereits traditionell mehr Frauen als Männer in der Zahnmedizin aktiv sind; ihr Anteil hier beträgt 58,5% und unterscheidet sich nur marginal vom Wert aus dem Jahr 2000. Über 60% beträgt der Frauenanteil in Gesamtdeutschland zudem in der Altersgruppe der unter 35-Jährigen.

/// GKV-Honorar pro Patient steigt leicht

Der Blick auf den Patientenkreis beziehungsweise das Honorar, das sich aus den Ausgaben der GKV pro Mitglied ergibt, überrascht indes wenig. Pro Mitglied wandten die GKV im Jahr 2024 durchschnittlich € 311,07 für zahnmedizinische Leistungen auf, im Vorjahr waren es erst € 302,46 gewesen. Diese Steigerung fügt sich in den langjährigen Trend ein.

Absolut kam im Jahr 2024 ein Honorarvolumen von 18,2 Milliarden Euro über die GKV zustande. Dieses teilte sich im Wesentlichen in die Bereiche konservierende und chirurgische Behandlungen ohne IP (52,2%) und Zahnersatz (22,9%) auf. Auf Parodontalbehandlung entfiel ein Anteil von 8,3%, auf Kieferorthopädie 7,8%. Der Rest waren Individualprophylaxen und Leistungen zum Kiefergelenk.

Die wesentlichsten Veränderungen ergaben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Parodontalbehandlung; die Honorare dafür sind allerdings schon nach der Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke im Jahr 2022 deutlich gestiegen, sie haben sich damals gut verdoppelt. Zuletzt sind sie wieder unverändert geblieben, was auf die Einführung des GKV-FinStG und die sinkenden PAR-Neubehandlungen zurückzuführen ist.