Kein Ärger mit dem Strafgesetz

Immer schneller geraten Führungskräfte mit dem Gesetz in Konflikt. Straf-Rechtsschutz-Versicherungen schützen das Management und das Unternehmen vor existenzbedrohenden Folgen. Welche Punkte bei der Auswahl von Policen zu beachten sind.

 

Mirja Link-Lundehn

 

Führungskräfte agieren im Paragrafendschungel. Leicht kommt es zu Pflichtverletzungen mit weitreichenden, nicht selten strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft geht Verstößen immer rigoroser nach und leitet schnell ein Ermittlungsverfahren ein. Oft reicht schon die anonyme Anzeige eines verärgerten Kunden, Lieferanten oder ehemaligen Mitarbeiters. Nie war das Risiko für Geschäftsführer und leitende Angestellte größer, strafrechtlich belangt zu werden. Das Gleiche gilt für Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte.

/// Mit einem Bein im Gefängnis

Die Liste möglicher Verfehlungen ist lang. Sie reichen von kleinen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu schweren Straftaten. Die Vorwürfe können auf Sicherheitsmängel, Umweltverstöße, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Untreue oder Betrug lauten. Rechtliche Konsequenzen drohen schon bei unbewusster Fahrlässigkeit. Delegieren schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Manager haften auch für das Fehlverhalten der Führungskollegen und Mitarbeiter.

Private Rechtsschutzversicherungen der Manager schützen meistens nicht. Viele Policen schließen strafrechtliche Verfehlungen als Organvertreter aus. Einen zuverlässigen Rundum-Schutz für Führungskräfte bieten nur berufliche Straf-Rechtsschutzversicherungen, wahlweise als Firmen- oder individuelle Manager-Versicherung.

/// Absicherung nach Maß

Bei der Auswahl von Policen ist Detailarbeit gefragt. Wichtig ist, dass die Rechtsschutz-Versicherung nicht nur die anwaltliche Beratung für die Chefetage, sondern auch für Firmen-Mitarbeiter umfasst. Sie sind in vielen Fällen als Zeugen gefragt. Auch die Koordination der Verteidigung bei mehreren Beschuldigten sollte abgedeckt sein. Ratsam ist der Einschluss einer vorsorglichen Erstberatung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Versicherung sollte auch alle Reisekosten übernehmen. Obendrein sollten Honorare für private Sachverständige, Kosten für private Ermittler oder Wirtschaftsdetekteien und ein Darlehen für eine Strafkaution eingeschlossen sein.

Viele Versicherungen akzeptieren nur Gebühren innerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Doch viele Fachanwälte drängen auf Honorare außerhalb des RVG. Versicherungsnehmer sollten alle Honorargrenzen kritisch hinterfragen, um die bestmögliche Verteidigung zu bekommen und nicht auf Gebühren sitzen zu bleiben.

Gut, wenn sich der Rechtsschutz vorsorglich auch auf Neugründungen und Beteiligungen erstreckt. Dabei treffen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen und betreten vielfach rechtliches Neuland. Für den Fall einer Geschäftsaufgabe oder Kündigung ist wichtig, wie lange die Versicherung nach Vertragsende noch geradesteht. Schließlich werden Ermittlungsverfahren oft erst Jahre nach dem eigentlichen Vergehen eingeleitet.

/// Knackpunkte im Blick

Soll die Versicherung auch den Vorwurf eines Verbrechens wie schwere Umweltstraftaten oder Körperverletzung abdecken, muss ein Spezial-Straf-Rechtsschutz enthalten sein. Eine solche Police ist zwar deutlich teurer, aber für strafrechtlich gefährdete Branchen wie chemische Industrie, Recycling, Finanzdienstleistung oder Altenpflege elementar. Jedoch: Wird später rechtskräftig festgestellt, dass ein Versicherter eine Straftat tatsächlich vorsätzlich begangen hat, entfällt der Rechtsschutz rückwirkend.

Versicherungsnehmer sollten immer einen spezialisierten Versicherungsexperten zu Rate ziehen, der Policen eingehend prüft und auf die individuellen Bedürfnisse hin zusammenstellt. Maßgeblich sind nicht nur die Versicherungsbedingungen, sondern auch zusätzliche Services. Einige Versicherer unterstützen mit 24-Stunden-Hotlines, Leitfäden und Inhouse-Schulungen oder vermitteln qualifizierte Strafverteidiger und Sachverständige.

 

– AUTORIN

Mirja Link-Lundehn

 

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Nicht untätig bleiben

  • Risiken analysieren: Führungskräfte leben gefährlich. Rechtliche Konsequenzen drohen nicht nur durch eigenes Handeln oder Untätigkeit. Auch das Fehlverhalten von Führungskollegen und Mitarbeitern kann zur Haftungsfalle werden. Welchen rechtlichen Gefahren lauern in der Branche und im Unternehmen? Eine systematische Risikoanalyse bringt Klarheit.
  • Risiken minimieren: Compliance Management Systeme helfen, Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie überwachen die Einhaltungen von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von internen Verhaltenskodizes. Kommt es zu Verfehlungen, tritt ein Notfallplan in Kraft. Das Ziel: Umgehend Gegenmaßnahmen einleiten und den Schaden begrenzen.
  • Risiken abwehren: Auch ausgeklügelte Kontrollsysteme können nicht jeden Regelverstoß verhindern. Berufliche Straf-Rechtsschutz-Versicherungen ermöglichen eine professionelle Verteidigung, um eine Einstellung von Verfahren zu erwirken und Manager vor Strafen zu schützen. Die Führungsriege sollte mit spezialisierten Beratern ein maßgeschneidertes Versicherungsmodell auswählen.

(Quelle: KremerLundehn GmbH, www.kremerlundehn.de)