PERMADENTAL baut Facebook-Präsenz aus

Auch soziale Medien sind schon lange Plattformen, in denen immer häufiger wirtschaftliche Themen dargestellt werden. Die steigenden Nutzerzahlen, sowie verschiedenste Profile und vielfältige Interessen sprechen eine eindeutige Sprache: Facebook wird von allen Altersgruppen in ähnlicher Weise genutzt wie das Internet: Recherche, Informationen, Austausch.

IDS 2017: Hervorragender Zusagenstand zum offiziellen Anmeldeschluss

Alle zwei Jahre ist die IDS – Internationale Dental-Schau – in Köln das Spitzenereignis für den internationalen Dentalmarkt und in knapp elf Monaten ist es wieder soweit: Der gesamte globale Dentalmarkt trifft sich zur IDS 2017. Die Veranstaltung repräsentiert wieder das umfassende Spektrum der dentalen Welt – vom zahnärztlichen und zahntechnischen Bereich, Infektionsschutz und Wartung, bis hin zu Dienstleistungen, Informations-, Kommunikations- und Organisationssysteme sowie Organisationsmittel.

Neuer eShop der BEGO Implant Systems

Nach einer umfangreichen inhaltlichen und gestalterischen Überarbeitung geht der neue eShop der BEGO Implant Systems ab Anfang Juni online. Ganz im neuen Design vereint der überarbeitete Shop alle relevanten Informationen der Produktwelt. Durch die klar strukturierte Übersicht der angebotenen Artikel, die intuitive Navigation sowie einer optimierten und benutzerfreundlichen Suchfunktion können die übersichtlich aufbereiteten Inhalte des neuen BEGO Implant Systems Online-Shops einfach und schnell aufgerufen werden. „Damit haben es Kunden und Interessierte noch leichter, gesuchte Produkte zu finden“, sagt Dipl.-Ing. André Henkel, Produktmanager bei BEGO Implant Systems.

Kritische Ereignisse vermeiden – Mehr Sicherheit für Patienten

Über die Online-Plattform www.cirsdent-jzz.de können Zahnärzte anonym, sanktionsfrei und sicher über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag berichten, sich informieren und austauschen. Ziel ist es, aus den Erfahrungen Anderer zu lernen. Das System ist ein aktiver Beitrag der Zahnärzteschaft für eine zusätzliche Verbesserung der Versorgungsqualität ihrer Patienten.

Urteil zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer zahnärztlichen Gebührenvereinbarung

Gem. § 2 Abs. 1 GOZ darf für die Erbringung privatzahnärztlicher Leistungen eine Gebührenvereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem abgeschlossen werden, wobei in dieser nur hinsichtlich der Höhe andere als in der GOZ vorgesehene Gebühren vereinbart werden dürfen. In Punktzahl und Punktwerten dürfen Gebührenvereinbarungen keine von der GOZ abweichenden Regelungen treffen. Eine solche Vereinbarung ist vor Erbringung der zahnärztlichen Leistungen schriftlich zu treffen, sie kann im Einzelfall vorab persönlich zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem besprochen werden (vgl. § 2 Abs. 2 GOZ). Inhaltlich hat die Gebührenvereinbarung neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung den vereinbarten Steigerungssatz und den sich daraus ergebenden Betrag sowie den Hinweis zu enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Julia Wörne