Bewertungen ja – aber fair!

Die KZBV zum Umgang mit Arztbewertungsportalen Anlässlich des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Löschung von Einträgen auf Arztbewertungsportalen hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen kritischen …

Was kann Komposit?

Aufgrund der täglichen Beanspruchung muss der Klassiker Komposit oft mehr aushalten als so mancher Werkstoff aus der Weltraumforschung. Der Dental:spiegel hat sich unter internationalen Meinungsführern …

SOCKETOL = 2 Mal besser!

Sicher kennen Sie SOCKETOL noch aus Ihrer Ausbildung: ein bewährtes Arzneimittel zur Schmerzbehandlung nach der Zahnextraktion. SOCKETOL wurde für Patienten mit komplizierten Extraktionswunden, z. B. …

Abmahnfalle: „Zahnärzte für Implantologie“

on Zahnärztekammern und Gerichten wird die Auffassung vertreten, dass die Bezeichnung „Zahnarzt für Implantologie“ im Rahmen einer Anzeige oder auch nur als Stichwort oder Rubrikbezeichnung in einem Telefonbuch oder Branchenverzeichnis irreführend und anpreisend sei, weil die Angabe eine Nähe und Vergleichbarkeit zu einer Fachzahnarztbezeichnung hat, die nach der Weiterbildungsordnung nicht vorgesehen ist.