
Es gibt wenige Themen, über die Zahnärzte lieber sprechen, als über die Möglichkeit, einen PKW als Praxisausgabe von der Steuer abzusetzen. Natürlich klingt es reizvoll, …
Es gibt wenige Themen, über die Zahnärzte lieber sprechen, als über die Möglichkeit, einen PKW als Praxisausgabe von der Steuer abzusetzen. Natürlich klingt es reizvoll, …
Zapfen Kriminelle das Konto an, müssen unvorsichtige Bankkunden selbst für den Schaden aufkommen. Wie Kunden Online-Attacken vorbeugen und eigene Haftungsrisiken minimieren. Dr. Volker Lang …
Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern einen Pkw-Stellplatz zur Verfügung. Dabei sollten sie die steuerlichen Konsequenzen im Blick haben. Ansonsten drohen bei einer Betriebsprüfung hohe Nachzahlungen. …
In den vergangenen Ausgaben haben wir die Grundlagen zu Mini- und Midijob sowie die Möglichkeiten der Gleitzone bei der Beschäftigung von Familienangehörigen besprochen. In …
Mehr Patienten für die Praxis – Teil 2 Flyer, Einrichtung, Bekleidung Laut statistischem Jahrbuch der BZÄK kommen in Hamburg und Berlin auf einen …
ZFA suchen, einstellen und binden – Teil 4 Beurteilungen in Arbeitszeugnissen: Nuancen machen die Note Die Arbeitslosenquote unter ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten erreicht Tiefststände. …
Wird die Praxis an einen Nachfolger verkauft, wird regelmäßig auch die Patientenkartei mitverkauft. Diese ist aber nicht nur ein wertvoller Bestandteil der Praxis für den …
ZFA suchen, einstellen und binden – Teil 3 Mitarbeiterinnen an die Praxis binden Die Arbeitslosenquote unter ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten erreicht Tiefststände. Die Bereitschaft …
Laut statistischem Jahrbuch der BZÄK kommen in Hamburg oder Berlin auf einen praktizierenden Zahnarzt nur 800 bis 1.000 (potenzielle) Patienten. Jenseits dieser Ballungsgebiete sieht es nur wenig besser aus. Hinzu kommt, dass Patienten oft gut informiert sind, Zweitmeinungen einholen und vorgeschlagenen Behandlungsmethoden zuweilen Alternativen entgegenhalten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte schon früh klar, dass Wasch- und Umkleidezeiten keine Arbeitszeiten sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Denn die Arbeitszeit beginnt grundsätzlich, …
Warum sollte ein Zahnarzt zum Beispiel seine Frau über einen Midijob in der Praxis anstellen? Sie könnte ja auch die Möglichkeit einer nicht sozialversicherungspflichten (unentgeltlichen) familienhaften Mitarbeit nutzen.
Viele Zahnarztpraxen beschäftigen Ihre Helferinnen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit. Sei es um längere Öffnungszeiten abzudecken oder einer Mitarbeiterin den Wiedereinstieg z.B. nach …
Umsatzsteuerbefreit sind gemäß § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ambulante und stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Menschen durch das Diagnostizieren und Behandeln …
Der Standort der Praxis ist für die Bindung der Patienten von immenser Bedeutung. Daher stellen die angemieteten Praxisräumlichkeiten einen wichtigen Faktor bei der Bestimmung des …
Lohnsteuer und Sozialversicherung. Ein folgenschwerer Fehler bei der Lohnabrechnung von variablen Gehaltsbestandteilen (Provisionen) bei angestellten Zahnärzten…
Immer wieder werden wir in unserer Beratungstätigkeit darauf angesprochen, ob und wie viel der Zahnarzt neben seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit arbeiten darf. Unsere typische juristische Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Stephanie Lamp
Gem. § 2 Abs. 1 GOZ darf für die Erbringung privatzahnärztlicher Leistungen eine Gebührenvereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem abgeschlossen werden, wobei in dieser nur hinsichtlich der Höhe andere als in der GOZ vorgesehene Gebühren vereinbart werden dürfen. In Punktzahl und Punktwerten dürfen Gebührenvereinbarungen keine von der GOZ abweichenden Regelungen treffen. Eine solche Vereinbarung ist vor Erbringung der zahnärztlichen Leistungen schriftlich zu treffen, sie kann im Einzelfall vorab persönlich zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem besprochen werden (vgl. § 2 Abs. 2 GOZ). Inhaltlich hat die Gebührenvereinbarung neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung den vereinbarten Steigerungssatz und den sich daraus ergebenden Betrag sowie den Hinweis zu enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Julia Wörne
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